Patientenverfügung: Wie ich medizinisch behandelt werden will
Darin sind neben persönlichen Einstellungen oder Wünschen v.a. verbindliche Festlegungen zu diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen enthalten. Diese können für kritische Krankheitssituationen eingefordert, zeitlich beschränkt oder auch völlig abgelehnt werden.
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Die Patientenverfügung wird wirksam, wenn der (oder die) Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Zustimmung oder Ablehnung direkt kund zu tun.
Am Mi., 02. Nov. um 19.00 Uhr
Alte Feuerwache – Raum „Gathedrale“
Gathe 6 in Wuppertal
Durchführung:
Humanistischer Verband Wuppertal / Bergisches Land
Jürgen Köster
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