Pressemitteilung des „Wuppertaler Bündnis gegen Nazis“

Wuppertaler Polizei diskreditiert bürgerliche und linke Antifaschist*innen

Polizeibehörde lehnt Informationsbegehren ab und verletzt dabei ihre Neutralitäts-pflicht.

Ein Mensch aus dem „Wuppertaler Bündnis gegen Nazis“ stellt seit einiger Zeit Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Polizei als Versammlungsbehörde. Auf diesem Weg soll frühzeitig Kenntnis von Versammlungen von Rassist*innen und Nazis erlangt werden, um Möglichkeiten für legitimem Gegenprotest zu schaffen. Dieser wird oftmals vom „Wuppertaler Bündnis gegen Nazis“ organisiert. NRW-Landesbehörden sind nach dem geltenden Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet, Informationen, die die Behörde und ihre Arbeit betreffen, auf Verlangen herauszugeben. Die Wuppertaler Polizei hat dieses Recht bislang angewendet und kam ihrer Herausgabeverpflichtung nach.

Anlässlich des Aufmarsches der Partei DIE RECHTE am 16.06.2018 in Barmen und Elberfeld verweigert sie nunmehr die Erteilung der gewünschten Auskünfte über den konkreten Verlauf der Route. Zudem wird die Ablehnung des Informationsbegehrens mit einer Begründung versehen, die völlig über ihr Ziel hinausschießt und keinerlei Bezug zur bisherigen Arbeit und den Aktionen des Wuppertaler Bündnisses gegen Nazis hat. Hierzu ein Zitat aus dem ablehnenden Bescheid der Polizeibehörde:

Durch das Bekanntwerden der begehrten Informationen hätte nämlich eine große Anzahl potentieller Gegendemonstranten die Gelegenheit, sich jeweils bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu organisieren und entsprechende Gegenaktionen vorzubereiten“, zudem sei es nicht auszuschließen „dass sich unter den Gegendemonstranten jeweils auch gewaltbereite Personen finden würden, die Straftaten begehen könnten“.

Die nicht fundierten Spekulationen werden fortgesetzt, indem behauptet wird:

„… antifaschistische Gegenwehr […] ist typischerweise von Verstößen gegen die rechtsstaatlichen Vorgaben geprägt“.

Weiter führt der Bescheid der Wuppertaler Polizei aus:

„Die Informationen zu Uhrzeit, Versammlungsort, Aufzugsrouten und Anzahl der Teilnehmer haben zusammengefasst den Charakter einer Hinterhalt vorbereitenden paramilitärischen taktischen Lagesondierung. So wird den Gegendemonstranten aus dem bürgerlichen und linken/antifaschistischen Spektrum mittels des genauen Verlaufs eines Aufzuges ein geplantes und koordiniertes (gewaltbereites) Vorgehen erst ermöglicht bzw. deutlich erleichtert. Insbesondere könnten durch eine rechtzeitige Präsenz im Einsatzraum mögliche Sperrkonzepte der Polizei frühzeitig umgangen und Vorbereitungshandlungen für spätere Blockaden und Attacken (z.B. Anlegen von Depots von Wurfgeschossen) getroffen werden.“ (Hervorhebungen durch den Verfasser)

Der legitime Anspruch auf Herausgabe von Informationen und die ebenfalls legale Organisation und Durchführung von Protesten gegen öffentliche Veranstaltungen von Nazis und Rassisten wird als gewalttätig, ja sogar militant diskreditiert. Dass durch die Wuppertaler Polizei ein legitimer Protest in solcher Weise kriminalisiert, mithin durch die Behörde selbst erschwert wird, ist für das „Wuppertaler Bündnis gegen Nazis“ völlig inakzeptabel.

Harald Thomé kommentiert für das Bündnis den Ablehnungsbescheid: „Mit Blick auf die bisherigen Erfahrungen mit Informationsbegehren ist es offensichtlich, dass der neue Kurs bei der Herausgabe von Informationen durch das Wuppertaler Präsidium auf den neuen Polizeipräsident Markus Röhrl zurückzuführen ist, der seine Mitarbeiter entsprechend angewiesen hat.“ Dabei seien die im Bescheid angestellten Anschuldigungen und Mutmaßungen haltlos und komplett an den Haaren herbeigezogen.

Thomé merkt zu dem Sachverhalt weiter an: „Die Polizei, die in politische Angelegenheiten eine Neutralitätspflicht hat, nimmt in diesem Bescheid augenscheinlich die Position der Organisatoren des rechten Aufmarschs ein und ahmt sogar deren Argumente nach. Damit greift sie das Bündnis aus ‚bürgerlichen und linken/antifaschistischen Spektrum‘ frontal an.“ Außerdem weise das Wuppertaler Bündnis die Unterstellung, die begehrten Informationen würden zur „paramilitärischen taktischen Lagesondierung“ oder gar zur Vorbereitung von Gewalttaten verwendet, auf das Schärfste zurück.

Gleichzeitig versucht sich die Wuppertaler Polizei offenkundig an der Definition von „Gefährdern“ im Sinne des geplanten NRW-Polizeigesetzes. Solche als Gewalttäter charakterisierten „Gefährder“ sollen nach Inkrafttreten des geplanten Polizeigesetzes in Präventivgewahrsam genommen werden können. Zudem können dann Kontaktverbote ausgesprochen werden oder die Polizei kann umfangreich die Telekommunikation der betreffenden Personen überwachen.

Das „Wuppertaler Bündnis gegen Nazis“ kündigt an, gegen den ablehnenden Bescheid Klage einzureichen und ihn gerichtlich auf seine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. „Wir zeigen uns zuversichtlich, dass wir diese Klage gewinnen werden,“ so Thomé. „Insbesondere die unwahren Behauptungen der Wuppertaler Polizei werden wir prüfen lassen“.

Das Bündnis ruft die antifaschistischen und demokratischen Kräfte dazu auf, sich jetzt erst recht an den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 16. Juni in Wuppertal zu beteiligen. Zeigen wir der Polizei, dass wir gemeinsam Seite an Seite gegen Rassisten und Nazis sowie gegen die Kriminalisierung von antifaschistischen Demonstrationen stehen. Protest gegen den Naziaufmarsch: 16. Juni, 12.30 Uhr, Treffpunkt auf der B 7/ Ecke Berliner Platz Wuppertal, den 12.06.2018

Download des Polizeibescheides: https://tinyurl.com/ybv5bucf

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