Rad-Einbahnfreigabe: 8 m Breite reichen nicht?

Wo sich sonst auf „Fahrradstraßen“ Autos und Radfahrer auf 3 m Fahrbahnbreite zusammenquetschen müssen, sind 8 bis 10 m breite Einbahnen im Klinikviertel für Radverkehr in Gegenrichtung verboten.

Die im Vergleich zur Mindestbreite von 3 Metern fast drei Mal so breiten „Einbahnstraßen“ im Helios-Viertel werden natürlich NICHT in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben.

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Weil die Schönebecker Straße in Höhe der Hausnummer 55 nun seit Februar wegen eines angeblich einsturzgefährdeten Hauses gesperrt ist, dürfen sich die Anwohner des Klinikviertels am Schönebecker Busch seitdem mit dem Verkehr und neuen Einbahnstraßen herumschlagen. Der Einbahnverkehr ist entgegen den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung natürlich nicht für den Radverkehr freigegeben.

Weicht die Straßenverkehrsbehörde von dieser Regel ab, müßte sie gewichtige Gründe vortragen. Laut einer „Radio Wuppertal“-​Meldung vom 22. Februar hielten sich Autofahrer nicht an die Einbahnregelung. In einer weiteren Meldung vom 02. August wird gar kein Grund mehr angeführt.

Die als Fahrradstraße verkleidete Fußgängerzone in der Luisenstraße mit den absoluten Mindestmaßen wird trotz Kfz-Gegenverkehr NATÜRLICH für Radfahrer freigegeben.

Dies ist umso bemerkenswerter, da die neuen Einbahnstraßen am Schönebecker Busch sonst in beiden Richtungen befahren werden und zwischen acht und zehn Meter breit sind. Sonst ordnet die Straßenverkehrsbehörde ja gerne Unsicherheit und gefährlichen Gegenverkehr auf möglichst drei Metern Breite wie in der Friedrichstraße (ab Neumarkt) an und erdreistet sich noch, Teile der Luisenstraße als „Fahrradstraße“ (Foto) zu etikettieren.

Die Fahrbahn der Heussner-, Esmarch- und Humboldstraße sind alle gut acht Meter breit, letztere ohne Parkstreifen noch rund fünf Meter breit befahrbar. Die Liebigstraße ist im Bereich des Robert-Koch-Platzes gut zehn Meter breit, davon auf mehr als acht Meter befahrbar. Westlich davon beträgt die befahrbare Breite zwischen sechs und sieben Meter. Die Virchowstraße ist trotz zwei Parkreihen noch auf siebeneinhalb Meter Breite nutzbar und die Sanderstraße Richtung Schönebecker Straße auf knapp acht Meter Breite.

Auch wenn aktuell eine Fahrtrichtung auf der Schönebecker Straße frei ist, bleibt ein Großteil der Einbahnregelungen (mindestens Sander-, Virchow- und Liebigstraße) ohne die Freigabe für Radverkehr in Gegenrichtung bestehen.

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Kommentare

  1. N. Bernhardt sagt:

    Völlig korrekt:

    Im direkten Zusammenhang sind Geisterkraftfahrer in Einbahnstraßen für Radfahrer eher von Vorteil. Denn das animiert Fahrzeugführer in „richtiger“ Richtung zur Einhaltung des Rechtsfahrgebotes und Radfahrer in „falscher“ Richtung haben dadurch mehr Platz.

  2. Susanne Zweig sagt:

    „In einer weiteren Meldung vom 02. August wird gar kein Grund mehr angeführt.“

    Auch in der ersten Radio-Wuppertal-Meldung wird kein Grund genannt. Die Tatsache, dass Autofahrer sich nicht an die Einbahnregel halten, wäre für vieles ein Grund, aber sicher nicht dafür, die Radverkehrsfreigabe abzulehnen.
    Alle Gründe, Radverkehr in Gegenrichtung einer Einbahnstraße abzulehnen, stehen in den VwV-StVO zu Zeichen 220.
    Dass diese bundesweiten Vorschriften angeblich nicht für temporär eingerichtete Einbahnstraßen gelten, steht nur im Monat August des Wuppertaler Verwaltungsausredenkalenders.

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