07.04.2014Georg Sander
Rat entscheidet: Bürgerbegehren „Döpps105“ ist unzulässig
Etwa neunzig Minuten brauchte der Stadtrat, um die juristische Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens der Initiative „Döpps105“ festzustellen. Die Ratsherren und -damen folgten damit dem externen Rechtsgutachten, dass die Verwaltung eingeholt hatte. Darin wurde festgestellt, dass das Bürgerbegehren sich schon gegen den Beschluss für den Döppersbergumbau aus dem Jahr 2010 hätte richten müssen. Ein Bürgerbegehren gegen die Finanzierung des Umbaus sei ausgeschlossen.
Zu Beginn der Debatte erhielt der bekannte Wuppertaler Unternehmer Heinz Schmersal für „Döpps105“ Rederecht. Er sagte, die Initiative bestünde nicht aus „wirren Fantasten“, sondern begehre gegen Kosten über 105 Mio. Euro hinaus auf. Diese Kostendeckelung, die vom Rat selbst beschlossen wurde, könne vom Rat nicht einfach vom Tisch gefegt werden. Die Wuppertaler sollten jetzt per Ratsbürgerentscheid darüber befinden, ob die Kostensteigerung gewollt ist. Schmersal kündigte an, dass vor Gericht über das Bürgerbegehren entschieden werde, falls der Rat es für unzulässig erklärt.
Anja Liebert (Bündnis 90/Grüne) kritisierte, dass es im Text des Bürgerbegehrens keine klare Formulierung gebe, die dem Bürger Alternativen aufzeige. Auch ein von den Grünen befragter Jurist halte das Bürgerbegehren deshalb für unzulässig. Der Rat habe jetzt aber die Aufgabe, die Kritiker in das Projekt einzubinden.
Klaus Wiese (WfW) warf der Stadt die „Flucht vor dem Bürger“ vor und widersprach der Auffassung der Stadtverwaltung, das Bürgerbegehren hätte sich gegen den Beschluss für den Döppersberg-Umbau richten müssen, denn damals war das Budget ja auf 105 Mio. Euro gedeckelt worden.
Alexander Schmidt (FDP) kritisierte Heinz Schmersal, der einerseits die Kostendeckelung von 105 Mio. Euro fordere, andererseits aber 300 Mio. Euro für erforderlich halte. Manche Befürworter des Bürgerbegehrens seien im Übrigen „fundamental gegen den Döppersberg-Umbau“.
Klaus Jürgen Reese (SPD) sagte, Kostensteigerungen seien schon 2010 absehbar gewesen, da damals mit Kosten von 2007 kalkuliert worden sei. Wer behauptet, 2014 sei ein Projekt zu Preisen von 2007 machbar, „streut Sand in die Augen aller Bürger“. Das Bürgerbegehren sei aber ohnehin juristisch unzulässig. Unabhängig von dieser juristischen Wertung würde es einen „Schaden für diese Stadt“ mit sich bringen, denn es blieben höchstens 38 Mio Euro für Neuplanung und Umsetzung des Döppersberg-Umbaus: „Am Ende bliebe nichts“, so Reese. Der Döppersberg wäre eine „Ruinenlandschaft“.
Heribert Stenzel (WfW) hielt ein Verkehrsgutachten aus den siebziger Jahren hoch und sagte, auch jetzt seien noch Einsparungen möglich, z.B. an der Kreuzung Bahnhofstraße / B7. Er gab zu bedenken, die Verwaltung fordere den Rat auf, den Bürgerenscheid für unzulässig zu erklären, aber die Rechtsauffassung der Verwaltung könnte – nicht zum ersten Mal -falsch sein. Bei einem Scheitern vor Gericht könnte der vollständige Baustopp drohen.
Gerd-Peter Zielezinski (Linke): „Es geht nicht darum, ob die Kosten auf 105 Mio. Euro gedeckelt werden sollen, sondern darum, ob die Bürger entscheiden sollen oder nicht.“ Die neue Kommunikationsstrategie für 300.000 Euro sei das Ergebnis der 13.000 Unterschriften gegen die Kostensteigerung. Viele Menschen misstrauten jedoch dieser „Propaganda“. Sie wüssten, dass die zusätzlichen 35 Mio. Euro zukünftig „an allen Ecken und Enden fehlen werden“. An Klaus Jürgen Reese gewandt sagte Zielezinski: „Sie haben den Menschen Sand in die Augen gestreut“, als die Kosten 2010 auf 105 Mio. Euro begrenzt wurden. Er forderte die Grünen auf, einen Ratsbürgerentscheid zu unterstützen und sich nicht hinter Rechtsgutachten zu verstecken.
Olaf Radtke vom Rechtsamt wie darauf hin, dass ein Ratsbürgerentscheid genauso unzulässig wie ein Bürgerbegehren wäre. Er erinnerte daran, dass „Döpps105“ keine Begründung dafür vorgelegt habe, warum das Rechtsgutachten der Stadt fehlerhaft sein sollte. Daher sehe man im Rathaus keinen Grund, an der Unzulässigkeit zu zweifeln.
Michael Müller (CDU) erinnerte daran, dass „Döpps105“ schon vor Beginn der Unterschriftensammlung über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens informiert worden sei. Nach seiner Überzeugung habe der Rat die Aufgabe, politische Entscheidungen zu treffen, so sei das politische System. Er sei froh, dass das Controlling ausgeweitet worden sei, denn „ich kann nicht beurteilen, ob es nicht zu Kostensteigerungen kommen wird.“
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Archivfoto: njuuz
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Da hat der Rat gut getan, der DÖPP ist immer unzulässig gewesen aber die klugen Leute wollten de Rat doch nur ärgern und auf sich aufmerksam machen. Schade das soviel Bürger mit ihrer Unterschrift darauf hineingefallen sind, hier hat die DÖPP 105 den Unterschreibern Sand in die Augen gestreut. Rechtens wäre ein DÖPP 140 gewesen wenn man meint es kostet 300.000 € aber man weiß es ja besser. Nun sieht man wo man gelandet ist.
Die Mitteilung Fast Foot 08.04., 06:51h ist ein Fake.
Hier mißbraucht ein rechts-konservativer mein Pseudonym. Der Schreiber ist ideenlos und ein Betrüger.
Ich habe selbst Unterschriften gesammelt.
Die Grünen kritisieren nun den Text und stimmen unisono mit den Geldverschwendern der Großen Koalition gegen Bürgerbeteiligung. Sie hätten ja im Vorfeld mitwirken und beraten können. Das wollten sie jedoch nicht, sie wollen sich koalitionsfähig beweisen, für die kommende Ratsperiode.
Entlarvend die Äußerung von Herrn Reese, dass schon 2010 Kostensteigerungen absehbar gewesen sind. Der Ratsbeschluss auf Kostendeckelung ist von 2010! Also m. E. ein bewußtes Hintergehen des Bürgers! Schön, dass das nun so klar ist!
Wunderbar das Ihnen das schon jetzt auffällt – war schon allen bekannt
Ironie scheinen Sie nicht zu verstehen.
[Der Kommentar ist ein Fake und wurde von der Redaktion gelöscht.]
Der Rat hat demokratisch entschieden und sich nach reiflicher Überlegung dafür entschieden, das angestrebte Bürgerbegehren abzulehnen. Dies ist richtig, denn es gibt gleich mehrere Gründe, weshalb es rechtlich unzulässig ist. Und ein unzulässiges Bürgerbegehren kann nicht im Sinne der Bürger sein, da es Geld verschwendet.