05.11.2024N. Bernhardt
Ratsinformationssystem der Stadt: unvollständig
Foto: Stand 5. November 24, 6 Uhr: unvollständige Tagesordnung, fehlende Beratungsunterlagen.
Die Tagesordnung und deren Beratungsunterlagen sind laut Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wuppertal spätestens sieben Tage vor einer Sitzung bekanntzumachen bzw. beizufügen oder ins elektronische Ratsinformationssystem einzustellen.
Wenn früher™ die Stadtverordneten eine Woche vor der Sitzung ihre Sitzungsunterlagen aus ihrem Postfach geholt haben und etwas fehlte, gab es Rabbatz. Heute läuft die Einstellung der Tagesordnung und Drucksachen elektronisch über das Ratsinformationssystem [1] (RIS) und bei der Verwaltung herrscht offenbar die laxe Einstellung, beliebig Drucksachen auch „nachliefern“ zu können. Motto: Im Nachhinein ist das ja eh nicht mehr feststellbar.
Während die Tagesordnung der Ratssitzung am kommenden Montag (11.11.24) sogar schon am „Amtsblatt“ der Stadt (Der Stadtbote Nr. 30/2024 vom 31.10.24) veröffentlicht wurde, fehlen am heutigen Dienstagmorgen (6.00 Uhr) dazu wieder einmal diverse Drucksachen:
– Antwort zu TOP 2.3.1 (keine Drucksache),
– Antwort zu TOP 2.4 (weder TOP noch Drucksache/Antwort vorhanden),
– Antwort zu TOP 2.7.1 (keine Drucksache),
– Antwort zu TOP 2.8 (weder TOP noch Drucksache/Antwort vorhanden),
– Drucksache zu TOP 4.3 fehlt,
– Drucksache zu TOP 12.6 fehlt,
– Drucksache zu TOP 12.8 fehlt.
Diese Philosophie ist insbesondere interessant bei Anregungen, die teilweise erst Stunden vor einer Sitzung freigegeben werden, obwohl sich die selbe Verwaltung zuvor Monate oder gar Jahre Zeit gelassen hat [2], bevor sie sich zu einer Stellungnahme gemüßigt sieht. Anregungen werden natürlich nicht wie in anderen Städten direkt dem zuständigen Gremium zugeleitet, sondern verschwinden zunächst in den (elektronischen) Schubladen der Verwaltung, damit diese eine Vorlage erarbeitet, über die dann in den politischen Gremien beraten wird. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht…
In jedem Fall gibt es bis heute keine abrufbare Liste mit sämtlichen Anregungen, die bearbeitet wurden oder noch offen sind. Die Nichtnachvollziehbarkeit ist im gleichen Lichte zu sehen wie das Hantieren mit und Ersetzen von Drucksachen und Vorlagen im Ratsinformationssystem. [3] Zur Nachvollziehbarkeit gehört zum Beispiel eine Versionierung, so daß jeder öffentlich jede Version einer mehrfach geänderten Vorlage/Drucksache wie bei Wikipedia abrufen und dadurch nachvollziehen kann.
Verweise und Hinweise
[1] https://ris.wuppertal.de
[2] Zum Beispiel: Anregung zur Oberstraße vom 19. August 2022, behandelt in der Sitzung der BV Elberfeld vom 9. Oktober 2024,
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=32173
[3]
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