30.01.2023Ratsfraktion DIE LINKE
Recht und Gesetz statt Parteiabsprachen
Mittlerweile sind die Ansprüche an Bewerber höchstrichterlich strenger definiert. Das Oberverwaltungsgericht verpflichtet auf den „Grundsatz der Bestenauslese“ und die „Chancengleichheit der Kandidaten“ im Vorauswahlverfahren. Im verhandelten Fall sei der Rat vom beauftragten „Personalberater über die Qualifikation der Bewerber nicht objektiv informiert“ worden und der Rat „ging daher bei der Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten zum Beigeordneten von einem verzerrt dargestellten Sachverhalt aus“, wie es in der Pressemitteilung des OVG heißt.
„DIE LINKE im Rat geht davon aus, dass diese Kriterien natürlich für die in Wuppertal öffentlich gehandelten Namen gelten“, mahnt der Linken-Fraktionsvorsitzende.
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