Reformvorschläge zum Gemeindewirtschaftsrecht – GRÜNE: Faire Wettbewerbsbedingungen für die WSW

Gestern hat der Landtag NRW die Reformvorschläge zum Gemeindewirtschaftsrecht gebilligt.

Dazu erklärt Peter Vorsteher, Fraktionsvorsitzender der Wuppertaler GRÜNEN:

„Der bevorstehende Beschluss macht es endlich möglich, dass kommunale Energieversorgungsunternehmen ihre Leistungen bundesweit anbieten.

Dadurch schaffen wir wieder faire Wettbewerbsbedingungen für die Stadtwerke im Land. Das ideologische Kapitel ‚Privat vor Staat‘ wird damit auch im Landtag ganz offiziell abgeschlossen.“

Die wirtschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN im Landtag NRW, Daniela Schneckenburger MdL, betont:

„Wir sehen die Stadtwerke und insbesondere das örtliche Handwerk als Partner im Wettbewerb, nicht als Gegner. Bei den jetzt gefundenen Formulierungen handelt es sich um gemeinsame Vorschläge des Handwerkskammertags NRW (NWHT) und des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Einigung möglich war.“

“Mit dem neuen § 107 a soll in der Gemeindeordnung das Örtlichkeitsprinzip abgeschafft werden”, hebt Klaus Lüdemann hervor. Der Aufsichtsrat bei den Wuppertaler Stadtwerken und GRÜNE Stadtverordnete setzt sich für mehr Wettbewerb ein: „Nur so können die Stadtwerke und kommunalen Unternehmen in einen fairen Wettbewerb mit anderen Strom- und Gasanbietern treten. Das schafft Spielräume, damit kommunale Unternehmen stärker in eine klimafreundliche Energieversorgung investieren können. Zum Beispiel können sich die WSW jetzt an Windkraftanlagen im Oberbergischen beteiligen.“

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