19.06.2023

Resolution: Keine Mittelkürzungen zum Nachteil Schwerbehinderter

„Mit einer gemeinsamen Resolution appellieren wir an die Landesregierung, den Änderungsentwurf mit der angekündigten Reduzierung der Ausgleichszahlungen für die Bearbeitung der Anliegen schwerbehinderter Menschen zu überarbeiten“, erklärt Lukas Twardowski, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion.

Hintergrund des beschlossenen, gemeinsamen Ratsantrags von SPD, Die Grünen, FDP, Die Linke und Freie Wähler ist ein Änderungsentwurf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW für den sogenannten Belastungsausgleich, welchen die Kommunen erhalten, seitdem die Versorgungsämter des Landes aufgelöst und deren Aufgaben kommunalisiert wurden. Dieser finanzielle Ausgleich umfasst unter anderem Ausgleichszahlungen für den Personalaufwand.

Der SPD-Stadtverordnete Jannis Stergiopoulos, Mitglied im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie im Beirat der Menschen mit Behinderung, ergänzt: „Die aktuelle Änderungsverordnung des Landes geht nun von sinkenden Fallzahlen aus und plant für das Bergische Städtedreieck eine Reduzierung um ca. sechs Vollzeitstellen. Allerdings basieren die zugrundeliegenden Fallzahlen auch auf Daten aus der Coronapandemie. Diese sind jedoch nicht repräsentativ: Wir sehen ganz deutlich, dass die Fallzahlen ab 2022 wieder klar auf das Niveau der Fallzahlen vor der Pandemie steigen. Eine solche erhebliche Kürzung wäre fatal für die Betroffenen.“

Lukas Twardowski: „Verlängerte Bearbeitungszeiten für die Anliegen schwerbehinderter Menschen und eine dauerhafte Überlastung der Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung wären, unter anderem, Folgen der Kürzungen. Das darf nicht passieren und entsprechend schließen wir uns den kritischen Stimmen, die beispielsweise auch seitens Städtetag NRW und Sozialverband VdK NRW zu den Kürzungsplänen des Ministeriums kommen, an.“

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