24.03.2024N. Bernhardt
„Return to Neumarkt“ – am besten gestern?
Die Diskussion über den „Return to Neumarkt“, den Wiederumzug der Marktstände vom Platz am Kolk, wird langsam unsachlich. Hintergrund sind offenbar Umsatzverluste der Marktbeschicker seit dem Umzug an den Platz am Kolk.
Die Bezirksvertretung Elberfeld (BV) hat in ihrer letzten Sitzung am 20.03.24 die Rückkehr der Marktbeschicker (und Fressbuden) zum Neumarkt „so schnell wie möglich“ beschlossen, wenn die Fahrzeuge eine TÜV-Plakette haben und amtlich zugelassen sind. Für diese amtliche Verkehrssicherheit, das heißt Mobilität ohne die sonst notwendige Hinzuziehung externer Abschleppunternehmen, gilt eine Frist bis zum 30.06.
Ist diese Bedingung erfüllt, benötigen die Marktbeschicker zum Abstellen ihrer Wagen in der Fußgängerzone Neumarkt eine wege- und straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis. Wenn diese vorliegt, können wir über einen Umzug vom Platz am Kolk auf den Neumarkt reden. Ausnahmen von der bundesweit geltenden Straßenverkehrs-Ordnung liegen nicht im Kompetenzbereich der BV.
Das Draufhauen einiger BV-Vertreter auf den Oberbürgermeister bis hin zum Vorwurf des „Ego.-Trips“ nützt nichts, denn „so schnell wie möglich“ heißt eben nicht „nächsten Montag“.
Erstens widerspricht dies dem eigenen Beschluss, zweitens hätte man sich denselben lauten Protest der BV gewünscht für Ladenbesitzer, die wegen monatelanger Baustellen vor ihrer Tür und dadurch ausbleibender Kundschaft (fast) pleitegegangen, oder aktuell davon betroffen sind.
Drittens ist die Stadt den Beteiligten offenbar schon entgegengekommen und erlaubt auch den eher Markt-untypischen Fastfoodständen die Rückkehr auf den Neumarkt.
Und schließlich haben wir am Ende zwar verkehrssichere Verkaufsstände, aber immer noch kein besseres und vor allem markttypisches Angebot.
Aus dem Sitzungsprotokoll:
Beschluss der Bezirksvertretung Elberfeld vom 20.03.2024:
1. Die Bezirksvertretung Elberfeld beschließt, dass die Marktbeschicker so
schnell wie möglich auf den Neumarkt zurückkehren können.
2. Der Aufstellung des Marktes ist auf der Grundlage des vorgelegten Planes
mit der Stadtverwaltung vor der Rückkehr auf den Neumarkt im Detail
abzustimmen.
3. Die Mobilität der Marktstände wird hergestellt und muss mit Ausnahme
von 3 Sonderfahrzeugen bis zum 30.06.2024 abgeschlossen sein.
Fahrzeuge die bis zum Stichtag diese Voraussetzung nicht erfüllen,
können nach der Veranstaltung „Elberfelder Cocktail“ nicht auf den
Neumarkt zurückkehren.
Rechtslage am Neumarkt
Der Neumarkt ist (theoretisch) wegerechtlich als Fußgängerzone gewidmet und straßenverkehrsrechtlich als solche mit Zeichen 242.1 StVO ausgewiesen. Als solcher ist er den Fußgängern vorbehalten und kann zu Ladezwecken über die Grabenstraße angefahren werden.
Marktstände sind Sondernutzungen, die beim Ressort 104.11 Straßen und Verkehr beantragt werden müssen.
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