Ruhegehalt für den neuen OB ab 2025?

In der kommenden Ratssitzung werden die Stadtverordneten über „Anerkennung von förderlichen Zeiten gem. § 81 Abs. 8 LBeamtVG NRW auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit von Herrn Oberbürgermeister Professor Dr. Schneidewind“ abstimmen.

„Was hier in schönstem Beamtendeutsch daherkommt, bedeutet, dass der neue Oberbürgermeister bereits nach dieser Wahlperiode in Rente gehen kann“, erläutert Gerd-Peter Zielezinski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, „denn es wird ihm unter anderem sein Studium anerkannt. So erreicht er die vom Beamtenrecht geforderte Zeit von acht Jahren.“  

Diese rechtliche Regelung ist aber nicht nachvollziehbar. „Das ist normalen Arbeitnehmer*innen kaum vermittelbar. Sie erreichen ihren Rentenanspruch erst mit 67 Jahren und werden für die günstige Regelung, die man als Wahlbeamt*in erfährt, wenig Verständnis zeigen“, ergänzt Zielezinski.

Allerdings begrüßt DIE LINKE im Rat, dass in öffentlicher Sitzung über die Angelegenheit beraten wird. In der vergangenen Ratsperiode wurden die Anrechnungszeiten für den damaligen Oberbürgermeister in nichtöffentlicher Sitzung   beraten. Dies hatte DIE LINKE stark kritisiert.

 

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Kommentare

  1. Oberbürgermeister*innen, Kreisrät*innen und Dezernent*innen sind kommunale Wahlbeamte, in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Nach Landesbeamtenversorgungsgesetz können Zeiten, während der ein/e Wahlbeamter*in auf Zeit durch eine hauptberufliche Tätigkeit (außerhalb eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses) oder eine Ausbildung Fachkenntnisse erworben hat, die für die Wahrnehmung des Amtes förderlich sind, bis zu einer Gesamtzeit von vier Jahren als ruhegehaltsfähig berücksichtigt werden.
    Das heißt: Wahlbeamte können nach 4 Jahren Anrechnungszeit und 4 Jahren Amtszeit ohne Altersbegrenzung Ruhestandsbezüge erhalten.
    https://www.kvw-Muenster.de/download/Anspruchsberechtigte_BV/Pensionsansprueche_BM_Landraete.pdf (201209)

  2. Rita B. sagt:

    Ich wusste gar nicht, dass ein OB automatisch Beamter ist. Scheint mir jetzt nicht so logisch. Wenn er es nämlich nicht ist, träfe das Beamtengesetz doch gar nicht zu, oder?

    Ist schon immer wieder erstaunlich, wie Politiker*innen und Beamte*innen ihre Schäfchen ins Trockene bringen. Beim Geld ist der Charakter wohl eher Nebensache …

  3. Wolf sagt:

    Während für (Wahl)Beamte großzügige Regelungen existieren, ist das Gegenteil für Sozialversicherungspflichtigr der Fall. Studienzeiten wurden (bei Überschteitung der Regelstudienzeit) rigoros zusammengestrichen.
    Damals waren Die Grünen in Regierungsverantwortung und haben diese und andere Rentenkürzungen durchgesetzt.
    Bitte nicht vergessen, OB Schneidewind ist bei Die Grünen.

    Wenn OB Schneidewind Charakter zeigt, verzichtet er auf diese angebotenen Voteile.

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