03.12.2023N. Bernhardt
Schwarzfahrer werden auch zukünftig in Wuppertal kriminalisiert
Der „Ausschuss für Finanzen, Beteiligungssteuerung und Betriebsausschuss WAW“ hat in seiner Sitzung am 7. November 23 eine Bürgeranregung abgelehnt, analog zu Düsseldorf die WSW Mobil anzuweisen, künftig auf Strafanzeigen bei erwischten Schwarzfahrern zu verzichten.
Rückblende: Der Rat der Stadt Düsseldorf hat in einem fraktionsübergreifenden Beschluss vom 15. Juni 23 mit den Stimmen der Fraktionen von Die Linke, Die Partei-Klima-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP beschlossen: »Die Rheinbahn AG stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a wegen Beförderungserschleichung.«
Der Tatbestand des Schwarzfahrens ist in § 265a Strafgesetzbuch geregelt und wird nur auf Antrag verfolgt. Meist trifft es sozial Schwache, die ihre Geldstrafe anschließend als sog. Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen. Der Aufenthalt im Knast kostet den Steuerzahler monatlich rund 3000 Euro.
Den Verkehrsbetrieben entsteht durch den Verzicht auf die Strafrechtskomponente kein finanzieller Verlust, da der zivilrechtliche Anspruch auf Zahlung des erhöhten Beförderungstarifs i.H.v. 60 Euro bestehenbleibt.
Wuppertal hat die Chance vertan, der seit Jahren geplanten Strafrechtsreform von Bundesjustizminister Marco Buschmann zuvorzukommen. Das „Erschleichen von Leistungen“, wie das Schwarzfahren im Juristendeutsch heißt, soll künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit darstellen, weil bei diesem Delikt der Unrechtsgehalt sehr gering sei.
Weiterführende Links:
Ratsbeschluss zum Thema in Düsseldorf:
https://ris-duesseldorf.itk-rheinland.de/sessionnetduebi/vo0050.asp?__kvonr=99924
Drucksache im Ratsinformationssystem Wuppertal mit mehr Hintergrundinfos:
https://ris.wuppertal.de/si0050.asp?__ksinr=21262
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