Sozialgericht erkennt Laptop und Drucker als unabdingbar an

Der Sozialhilfeverein Tacheles macht auf ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Köln aufmerksam. Dort haben die Richter*innen entschieden, dass Digitale Endgeräte, also Laptops oder Tablets unabdingbar zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sind. Es sei ein grundsicherungsrelevanter Bedarf.

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Susanne Herhaus, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: „Wir begrüßen die Entscheidung des Sozialgerichts, das hier der Bedarf anerkannt wird und dass das Geld auf Zuschussbasis gewährt wird. Die Anschaffung von Laptop und Drucker sind für die Schüler*innen wichtig. Auch für den Präsenzunterricht. Mit dem Urteil des SG Köln wurde eine mutige Position gegen die häufig vorherrschende Ausgrenzung von Grundsicherungsleistungen beziehenden Kindern vorgenommen und deutlich gemacht, dass das menschenwürdige Existenzminimum auch digitale Teilhabe, auch unabhängig von der Corona-Situation, beinhaltet. Nun wollen wir vom Jobcenter Wuppertal wissen, ob es sich an das Urteil des SGs hält.“

 

Kleine Anfrage Jobcenter Wuppertal – Bedarf an digitalen Endgeräten zur Teilhabe am Schulunterricht:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Sozialgericht (SG) Köln hat mit Urteil vom 11. August 2020 – S 15 AS 456/19 einen Bedarf für einen Laptop und Drucker im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis anerkannt. Somit bewilligt die dritte Kammer des SG Köln nunmehr digitale Endgeräte.

Erkennt auch das Jobcenter Wuppertal den Bedarf an digitalen Endgeräten in Höhe von 450 € auf Zuschussbasis für Laptop und Drucker zur notwendigen Teilhabe am Schulunterricht an und folgt somit der Entscheidung des SG Köln?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Herhaus               Gerd-Peter Zielezinski

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