12.09.2023SPD_Elberfeld
SPD-Elberfeld: Konzept für Weihnachtsmarkt nötig
Soufian Goudi, SPD Fraktionsvorsitzender in der Bezirksvertretung Elberfeld, betont: ,,Es ist für uns unverständlich, warum eine solch bedeutende Planung ohne umfassende Rücksprache mit der dafür zuständigen Bezirksvertretung vorgenommen wurde. Der Neumarkt ist ein Herzstück Elberfelds und verdient einen Weihnachtsmarkt, der dieses Prädikat auch wirklich verdient.“
Der Neumarkt in Elberfeld stellt einen neuen zentralen Ort dar und wird in Zukunft eine bedeutende Rolle für die Stadt spielen. Thomas Kring, Bezirksbürgermeister aus Elberfeld, fügt hinzu: ,,Unsere Stadt hat in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass sie mit dem richtigen Konzept attraktive Feste meistern kann. Es ist entscheidend, dass wir auch für den Neumarkt ein Konzept vorgelegt bekommen, das den Besucherinnen und Besuchern einen hochwertigen und einladenden Weihnachtsmarkt bietet.“
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Elberfeld hebt hervor, dass der Weihnachtsmarkt in den vergangenen Jahren aufgrund der Baustellensituation stark eingeschränkt war. Sie kritisieren trotzdem, dass die Qualität der Stände, insbesondere vor dem Bahnhof, am Kasinokreisel und am Von-der-Hyed-Platz nicht den Erwartungen entsprochen haben.
Jüngste Meldungen aus der Presse, wie die geplante Glühweinpyramide auf dem Neumarkt, sind zwar interessante Ansätze, doch Goudi macht klar ,,ein paar Bratwurstbuden und Glühweinstände allein schaffen noch keine attraktive Atmosphäre. Wir müssen den Weihnachtsmarkt als Gesamterlebnis sehen und dementsprechend planen.‘‘
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Elberfeld fordert daher die Vorlage eines Konzepts für den Weihnachtsmarkt auf dem Neumarkt und eine enge Zusammenarbeit mit der Bezirksvertretung, um einen Weihnachtsmarkt zu schaffen, der dem Neumarkt als neuer zentraler Ort gerecht wird.
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Es ist schon interessant, wie die Stadtspitze mit ihrem grünen Oberbürgermeister wieder einmal das zuständige Gremium, die Bezirksvertretung Elberfeld, vor vollendete Tatsachen stellt., bzw. die Verantwortlichkeit und Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung nach § 14, Abs. 3, Nr. 2.d bzw. Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt rechtswidrig aushebelt.
Lieber Herr Schneidewind, wir sind hier in Wuppertal und nicht in Berlin.