Steigen die Wasserpreise durch die Rekommunalisierung?

Die Ratsfraktion DIE LINKE teilt die Vermutung der Wählergemeinschaft für Wuppertal nicht, dass aufgrund des Rückkaufs der Wassersparte durch die Stadt, die Wasserpreise in Wuppertal zwangsläufig steigen müssen.

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Dazu erklärt Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE: „ Aus der Rechtsformänderung in der Wassersparte der WSW kann man nicht auf eine Gebührenerhöhung schließen. Die freien Wähler bleiben uns dazu die Antwort auf diesen Zusammenhang schuldig. Mit der Behauptung, dass die Preise der kommunalen Unternehmen überhöht seien, wurde die sogenannte Liberalisierung der Versorgungsmärkte durchgesetzt. Heute sind deren Auswirkungen für alle KundInnen spürbar. Die Preise für Strom und Gas sind bundesweit schneller gestiegen und belasten die privaten Haushalte und besonders die der Niedrigverdienenden. Die Ratsfraktion DIE LINKE sieht in der Rekommunalisierung der Wassersparte einen Schritt in die richtige Richtung, um die öffentliche Daseinsvorsorge nicht dem freien Markt zu unterwerfen. Mit dem Rückkauf der Wassersparte wird ein sensibler Bereich der Daseinsvorsorge dem öffentlichen Gebührenrecht unterstellt. Die Festsetzung des Wasserpreises unterliegt damit zukünftig der gesetzlichen Kontrolle, die auch eine Kappung der Gebühren auf Basis der tatsächlichen Kosten vorsieht. Eine Gewinnerzielungsabsicht wird ausgeschlossen. Die Wassergebühren müssen auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) kalkuliert werden und unterliegen der Kontrolle der Kommunalaufsicht.“

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Kommentare

  1. Auszug aus einer Stellungnahme der IHK zur Rekommunalisierung der Wassersparte:

    „Ratsentscheidung über Neuorganisation setzt Transparenz, vollständige Informationen und gründliche Prüfung der Optionen voraus

    Das Ratsinformationssystem der Stadt Wuppertal enthält zur Beschlussvorlage VO/0104/13 „Neustrukturierung des WSW- Konzerns“ zahlreiche Dokumente. Gemäß der Beschlussvorlage zielt die Neuorganisation auf eine optimierte Kostenstruktur, die durch die Verzahnung von Wasser und Abwasser und die sich dadurch ergebenden Synergieeffekte erreicht werden soll. Die durch Kostensenkung und Kapazitätsanpassung erreichten wirtschaftlichen Vorteile sollen durch verringerte Gebühren an die Benutzer weitergegeben werden. Nach § 1 Absatz 4 der Eigenbetriebssatzung ist zudem die Gewinnerzielungsabsicht für die Wasserversorgung ausgeschlossen. Aus diesen Faktoren könnten sich tatsächlich Potentiale für eine Verbesserung der Trinkwasserkonditionen ergeben, soweit die Leistungen ansonsten effizient erbracht werden.

    Das komplizierte Regelwerk mit zahlreichen neuen Vertragsnotwendigkeiten wird zwar in Grundzügen deutlich, aber nicht die wesentlichen Sachverhalte. So ist uns unbekannt, wie sich die Wuppertaler Wasserwirtschaft in der Vergangenheit entwickelt hat, d.h. welche Um-sätze und Gewinne in den letzten Jahren erzielt worden sind. Ferner liegt der Kaufvertrag für den Rückkauf der privaten Gesellschaftsanteile nicht vor. Es bleibt somit offen, welcher Kaufpreis gezahlt werden muss und wie er sich errechnet. Ferner ist die Finanzierung des Rückkaufes unbekannt. Darüber hinaus fehlen uns Antworten auf folgende Fragen: Wer trägt die Finanzierungskosten, und wie wirken sie sich auf den Steuerzahler und Wasserabnehmer aus? Welche Gebührensenkungspotentiale ergeben sich aus dem satzungsmäßigen Verzicht auf Gewinne und die Synergieeffekte auf der Kostenseite? Sollen die Potentiale teilweise oder vollständig für Gebührensenkungen genutzt werden? Warum gibt es keinen Wirtschaftsplan, der erkennen lässt, dass die Stadt ihre Wasserkonditionen tatsächlich senken wird? Die stationären Leitungsnetze sollen nicht in den hoheitlichen Bereich überführt, sondern von der WSW Energie & Wasser AG an den neuen Eigenbetrieb verpachtet werden. Uns ist jedoch nicht bekannt, zu welchen Konditionen dies geschehen soll. Für den Wuppertaler Steuer- und Gebührenzahler ist es somit nicht möglich, hinreichend plausibel festzustellen, ob die Neustrukturierung für ihn vorteilhaft ist. Das Vorhaben bleibt daher in wesentlichen Punkten intransparent und ist einer Überprüfung durch Dritte nicht zugänglich.

    Die zahlreichen Neustrukturierungsvorhaben im Versorgungsbereich haben gemeinsam, dass teure private Beratungsleistungen eingekauft werden mussten. Gleichwohl mussten
    viele Ratsmitglieder ohne vollständige Informationen kurzfristig entscheiden. Im Nachhinein kann heute nicht festgestellt werden, dass eine langfristige und nachhaltige Strategie im Versorgungsbereich stattgefunden hat. Auch das jetzige Vorhaben ist mit komplizierten Rechts-gestaltungen verbunden, wie Kaufvertrag, Konzessionsvertrag, Pacht- und Betriebsführungsvertrag, Eigenbetriebssatzung mit Wirtschaftsplänen, etc. Der Steuer- und Gebührenzahler hat ein Recht darauf zu erfahren, wie hoch die Beratungskosten sind, die hierfür angefallen sind.“

    Quelle: http://abgeordnetenwatch.de/images/attachments/375828/anlage_ihk_stellungnahme_wasser.pdf

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