13.09.2022Ratsfraktion DIE LINKE
Steigende Energiekosten – Unterstützung auch für Geringverdienende möglich
„Was viele noch nicht wissen, auch Menschen, die keine Leistungen des Jobcenters beziehen, haben einen Anspruch auf Übernahme der Neben- und Heizkostennachzahlung“, erklärt Susanne Herhaus, sozialpolitische Sprecherin und Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. „Menschen mit geringem Einkommen müssen dann im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung einen SGBII/SGB XII-Antrag beim Jobcenter bzw. beim Sozialamt stellen. Dabei ist es egal, dass die Kosten in Zeiten entstanden sind, in denen noch keine Leistungen bezogen wurden. Dieser Anspruch besteht auch für Rentner*innen. Für Studierende allerdings nur im Rahmen einer Härtefallregelung.“
Dieser Anspruch auf finanzielle Unterstützung ist vielen Menschen mit geringem Einkommen noch unbekannt. Daher stellt DIE LINKE eine Anfrage an den Oberbürgermeister, wie die Verwaltung geringverdienende Menschen auf diese Entlastungsmöglichkeit hinweisen kann.
„Es ist die Aufgabe der Stadt, die Menschen auf dieses Recht hinzuweisen, auch wenn es, wie vom Jobcenter befürchtet, dort zu vermehrter Antragstellung kommen sollte“, betont Herhaus.
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