Tacheles e.V.: Offener Brief zum generellen Demonstrationsverbot in Wuppertal

nicht akzeptable virusbedingte Grundrechtsinsensibilität ...

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mucke,

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von Seiten Ihrer Behörden wurde ein generelles und ausnahmsloses Verbot von öffentlichen Versammlungen zur Meinungskundgabe getroffen, hier scheint eine nicht akzeptable virusbedingte Grundrechtsinsensibilität zu entstehen.
Ich möchte Sie als Obernbürgermeister der Stadt Wuppertal über diese besorgniserregende Situation informieren und Sie bitten dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht akzeptable  Einschrän-kung von Grund- und Freiheitsrechten unterbunden wird.

Am 06. April 2020 hatte ich bei der Versammlungsbehörde die Anfrage gestellt, unter  welchen Vor-aussetzungen eine öffentliche Versammlung zur Meinungskundgabe zu den unhaltbaren Zuständen in dem Flüchtlingslager Moria auf der Insel Lesbos durchgeführt werden könne.

Die Polizei, als Versammlungsbehörde, teilte mir mit, dass sie in der Zeit der Corona – Pandemie nicht für Versammlungen/Demonstrationen zuständig sei, sondern das Ordnungsamt. Also erging am Folgetag dazu eine Anfrage an den Leiter des Ordnungsamtes. Am 8. April kam die telefonische Rückantwort vom Ordnungsamtsleiters Herrn Vorsich: nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt sei in Wuppertal in Zeiten der Corona-Pandemie auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes jede Versammlung bzw. Demonstration ausnahmslos untersagt.

Eine solch ausnahmslose Einschränkung des Grundrechtes auf öffentliche Meinungskundgabe und Versammlung durch die Stadt Wuppertal ist nicht akzeptabel und auch nicht rechtmäßig. Nach § 11 Abs. 3 CoronaSchVO NRW können die zuständigen Behörden Ausnahmen zum Versammlungsverbot zulassen, wenn die Veranstalter die Einhaltung der für den Schutz der Bevölkerung vor Infektion erforderlichen Maßnahmen sicherstellen. Das bedeutet, die Genehmigung liegt im Ermessen der Behörde.

Die Versammlungsfreiheit hat eine zentrale Bedeutung zur Meinungsbildung in einer Demokratie. Bevor ein generelles Verbot ergeht, ist immer zu prüfen, ob nicht auf anderem Wege, zB. durch behördliche Auflagen und Beschränkungen, eine Umsetzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sichergestellt werden kann. Ein ausnahmsloses Verbot jeder öffentlichen Meinungskundgabe ist mit Sicherheit nicht verhältnismäßig und aus den vorgenannten Gründen rechtswidrig.

Ich fordere Sie daher auf, diese Position Ihrer Behörde zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass angesichts des Vorgehens gegen den Corona Virus nicht grundlegende Freiheitsrechte einer demokratischen Gesellschaft außer Kraft gesetzt werden.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass andere Versammlungsbehörden und Gesundheitsämter ebenfalls öffentliche Versammlungen/ Demonstrationen zugelassen haben. Auch vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar und akzeptabel, dass dies in Wuppertal nicht auch möglich sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Thomé /  Tacheles e.V.

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