25.04.2022MdL Bialas.Engin.Neumann
Test-Stopp an Schulen ist fahrlässig und falsch!
Dazu die Wuppertaler Landtagsabgeordneten Dietmar Bell, Andreas Bialas und Josef Neumann:
„Wieder einmal fehlt es der Landesregierung an Weitsicht. Obwohl Corona-Tests in Schulen weiterhin möglich sind, hat sich Ministerin Gebauer für ein Ende der Testpflicht in Schulen in NRW nach den Osterferien entschieden. Gerade angesichts der bevorstehenden Abschlussprüfungen ist ein Schulstart mit Test-Stopp grob fahrlässig und falsch. Die Schülerinnen und Schüler haben nach den anstrengenden Vorbereitungen auf die Abschlussprüfungen in der Jahrgangsstufe 10 und dem Abitur Sicherheit verdient. Ausgerechnet jetzt fällt die wichtige Schutzmaßnahme des Testens.
Andere Bundesländer sorgen wirksam für mehr Schutz. So gibt es beispielsweise in Niedersachen in den ersten acht Tagen nach den Osterferien eine Teststrategie an den Schulen. Nach Angaben des niedersächsischen Kultusministeriums durften 3.200 Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen letzte Woche Mittwoch aufgrund eines positiven Corona-Tests nicht am Unterricht teilnehmen. Ohne die Testpflicht wären die meisten Infektionen womöglich unentdeckt geblieben. Auch in anderen Bundesländern wie Berlin setzt man auf verstärkte Testungen nach den Osterferien, um einen sicheren Schulstart zu gewährleisten.
In Nordrhein-Westfalen ist eine Teststrategie an den Schulen nötig. Statt den Schülerinnen und Schülern und dem Lehrpersonal Sicherheit zu geben, wälzt die Landesregierung die Verantwortung wieder einmal auf die am Schulleben Beteiligten ab. Das wird der Verantwortung einer Landesregierung nicht gerechnet.“
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Das Gegenteil ist richtig. So, wie die Maßnahmen bei hohem Gefährdungspotential eingeführt worden sind, müssen sie bei abnehmender Gefahr wieder zurückgenommen werden.
Aktuell sind in Wuppertal 4 % der Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt. Und Schülerinnen und Schüler gehören dabei zur kaum gefährdeten Altersklasse. Unter den 641 Corona-Todesfällen in Wuppertal befindet sich seit Ausbruch der Pandemie kein Kind unter 15 Jahren. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler kann es also nicht gehen.
Fahrlässig wäre eine Testpflicht bis zum St.-Nimmerleinstag, ohne jemals ein Ausstiegskriterium zu benennen. Normaler Schulbetrieb ohne ablenkende Coronamaßnahmen ist gerade für Prüflinge keine Nebensache.