14.04.2021

Testpflicht für Betriebe – mehr Arbeitnehmerschutz

Testpflicht für Betriebe wichtiger Schritt für mehr Arbeitnehmerschutz

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Der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete Helge Lindh begrüßt die angekündigte Testpflicht für Betriebe. Es sei das richtige Zeichen, dass auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht im Home-Office arbeiten können, ein Testangebot gemacht werden müsse. So würden nach und nach die blinden Flecken der Teststrategie ausgeleuchtet. Die Schutzverordnung, die unter anderem Home-Office überall dort vorschreibt, wo dieses betrieblich möglich sei, werde zudem bis zum 30. Juni fortgelten. Oberstes Gebot sei weiterhin, Home-Office überall dort anzubieten, wo es möglich sei. Die Arbeitgeber stünden in der Pflicht, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten ernst zu nehmen. Lindh:
„Die Erfahrung der letzten Wochen hat leider gezeigt: Freiwilligkeit allein reicht nicht. Nur rund 40% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben von ihrem Arbeitgeber ein Testangebot erhalten. Wir brauchen deshalb die Pflicht zum Testangebot. Die Infektionszahlen sind weiterhin auf einem besorgniserregenden Niveau, gerade in großen Städten wie Wuppertal. Die Intensivkapazitäten drohen noch in diesem Monat an ihre Belastungsgrenze zu kommen. Es stimmt zwar, dass die meisten Betriebe sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgehen. Viele Arbeitgeber sind an einem sehr verantwortungsvollen Arbeitsschutz interessiert, sie müssen unsere Bündnispartner sein bei einer Offensive zur Minimierung der Ansteckung im Arbeitsumfeld. Wir müssen aber auch jenen Beschäftigten, deren Vorgesetzte uneinsichtig sind, verlässliche Mittel an die Hand geben, um ihre Gesundheit zu schützen.
Die Pflicht zum Homeoffice und die Nutzung der stetig wachsenden Testmöglichkeiten zum Schutz vor der Übertragung des Virus ist auch ein Zeichen des Respekts vor den Beschäftigten des Gesundheitswesens, die sich tagtäglich mit den Folgen der Pandemie konfrontiert sehen. Anwesenheit dort, wo sie eigentlich vermeidbar wäre, ist den Krankenpfleger*innen und Ärzt*innen nicht zu vermitteln, wo sie tagtäglich mit Kranken, Langzeitfolgen und an Covid gestorbenen Menschen zu kämpfen haben.
Wenn wir im Privatleben und der Freizeitgestaltung uns allen sehr viel abverlangen und harte Kontaktbeschränkungen durchsetzen, können wir nicht auf der anderen Seite im Berufsleben weitermachen, als gäbe es keine Pandemie. Die Akzeptanz der Maßnahmen hängt immer auch von ihrer Nachvollziehbarkeit ab. Deshalb müssen im Betrieb die nötigen Schutzmaßnahmen gelten, genauso, wie wir es auch im Privaten handhaben.

Es liegt an uns allen, und damit auch an den Betrieben, unserer Verantwortung zur Eindämmung der Pandemie nachzukommen. Home-Office, Testen und Kontaktreduzierung bleiben deshalb im Arbeitsleben oberstes Gebot. Jeder vermiedene Kontakt hilft, die Krankenhäuser vor einer fatalen Überlastung zu schützen und Kindergärten wie Schulen so lang es vertretbar ist geöffnet zu lassen. Ich begrüße es deshalb außerordentlich, dass sich die SPD mit ihrer Forderung zur Ausweitung der Home-Office-Verordnung und der Einführung einer Testpflicht durchgesetzt hat. Wir müssen in dieser Pandemie alle Mittel nutzen, die uns zur Verfügung stehen.“

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Das ist eine Meinungsäußerung. Arbeitnehmerschutz klingt gut und richtig, solange niemand weiß, wie die betriebliche Testpflicht genau aussehen soll. Und darüber steht hier leider nichts.

    Wird es auch eine Testpflicht geben, für Handwerksbetriebe wie Heizungsinstallateure, Elektriker, Anstreicher, Trockenbauer, Bodenleger, etc. oder für Zustellbetriebe wie Brief-, Paket- und Zeitungsboten, die alle meist allein unterwegs sind und sich u. U. im Betrieb gar nicht über den Weg laufen?

    Wie ist die geplante Testpflicht da genau ausgestaltet?

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