Verkaufsoffene Sonntage 2017: Stadt und Handel haben nicht gelernt
Die Stadt Wuppertal hat im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung vor Erlass einer Verordnung für das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen u.a. der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen Antrag der IG1 auf Sonntagsöffnung am 3. Dezember 2017 in Elberfeld zugeleitet und um Stellungnahme gebeten.
„Antrag und Verfahren sind mit Blick auf die Erfahrungen des Jahres 2016 eine Zumutung. Nichts von dem, was letztes Jahr nach den Gerichtsverfahren an Standards verabredet wurde, findet Berücksichtigung. Auf dieser Basis lehnen wir die beantragte Verkaufsöffnung ab. Sie ist offensichtlich rechtswidrig. Wir werden im Falle einer entsprechenden Verordnung im Eilverfahren gegen eine Verkaufsöffnung am 3. Dezember 2017 vorgehen“ erklärt dazu Daniel Kolle, ver.di Geschäftsführer im Bezirk Wuppertal-Niederberg.
Anlass für die Sonntagsöffnung soll der Elberfelder Weihnachtsmarkt sein. Im Oktober 2016 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem von ver.di angestrengten Eilverfahren eine ähnliche Konzeption als unzureichend bewertet und die Sonntagsöffnung untersagt. „Wir betrachten schon den Anlass ‚Weihnachtsmarkt‘ selbst nicht als taugliche Begründung. Daneben sind bisher keine Kriterien dargelegt und erfüllt, die für eine rechtmäßige Sonntagsöffnung erforderlich sind“, begründet Kolle die ablehnende Haltung der Gewerkschaft.
„Es scheint, als würden sich Stadt und Antragssteller bereits auf dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Veränderung des Ladenöffnungszeitengesetzes ausruhen. Davor kann ich nur warnen. Ein neues Gesetz bringt den Gemeinden nicht mehr Rechtssicherheit, sondern weniger. Rechtssicher können verkaufsoffene Sonntage nur auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung geplant werden, so wie jetzt auch. Diese Spielregeln sind allen bekannt und überfordern niemanden. Wir fordern die Beteiligten auf, sich auf die Verabredungen zu besinnen und von rechtswidrigen Planungen Abstand zu nehmen“, so der Gewerkschafter abschließend.
Kontakt vor Ort:
Daniel Kolle
Tel.: 0202 / 28 13 0
Mobil: 0160 / 53 63 11 8
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