18.09.2012CDU-RatsfraktionWuppertal
Verwaltungsgericht lehnt Simons Antrag ab
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 17.09.2012 beschlossen, den Antrag des Stadtverordneten Bernhard Simon auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die CDU-Fraktion und ihren Vorsitzenden Michael Müller zurückzuweisen. Gegenstand des Antrages war die Äußerung Müllers in einer Presseerklärung vom vergangenen Freitag, in der er zum Votum des Ehrenrates in der VIP-Karten-Affäre Stellung genommen hatte. In dieser Erklärung hieß es u.a. wörtlich:
„Ich begrüße den einstimmigen Beschluss des Ehrenrates, der festgestellt hat, dass die Entgegennahme und Nutzung einer WSV-VIP-Goldkarte ein unangemessenes Sachgeschenk im Sinne des Ehrenkodexes des Wuppertaler Stadtrates darstellt. In meiner Auffassung fühle ich mich bestätigt und halte nach wie vor an dem Beschluss der CDU-Ratsfraktion, Herrn Simon aufzufordern, sein Ratsmandat niederzulegen, fest.“
Darüber hinaus hält das Gericht nach Prüfung der Sach- und Rechtslage es für „nicht überwiegend wahrscheinlich, dass dem Antragsteller der mit dem Hauptantrag verfolgte Anspruch zusteht.“ Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
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