09.06.2016Rainer Spiecker
Videobeobachtung: Rechtliche Hürden senken
„Die rechtlichen Hürden für polizeiliche Videobeobachtung müssen gesenkt werden. An den richtigen Orten in Wuppertal eingesetzt, reduziert sie dort die Angst vor kriminellen Machenschaften und steigert das Sicherheitsempfinden der Bürger.“ Mit diesen Worten kommentiert der Wuppertaler CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Spiecker einen Antrag seiner Fraktion, der gestern (8. Juni 2016) im Düsseldorfer Landtag diskutiert wurde. Spiecker weiter: „Die polizeiliche Videobeobachtung, die von den Wuppertalern durchaus akzeptiert wird, trägt dazu bei, kriminelle Handlungen zu unterbinden, weil potenzielle Täter schon vorher abgeschreckt werden.“ Deshalb müsse die Polizei künftig in die Lage versetzt werden, häufiger Brennpunkte wie den Berliner Platz oder auch den Karlsplatz per Video zu beobachten.
Der CDU-Politiker weist darauf hin, dass in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz die Polizei an jedem öffentlich zugänglichen Ort das Geschehen per Video beobachten darf. „In Nordrhein-Westfalen grenzt das Polizeigesetz den Anwendungsbereich sehr eng ein“, so Spiecker. Deshalb müsse die Landesregierung hier die rechtlichen Hürden zügig senken, um die Sicherheit auch in Wuppertal erhöhen zu können.“
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