Warum will OB Mucke auf Schadenersatz verzichten?

Gerade erst hatte OB Mucke versucht, die Entlastung des Aufsichtsrates der Marketinggesellschaft in der ASS-Affäre rückgängig zu machen.

Da schlägt er jetzt dem Rat vor, die möglichen Beteiligten an diesem Rechtsgeschäft von Schadensersatz-Ansprüchen der Stadt freizustellen.

Die Stadt müsste, um eventuelle Rechtsansprüche nicht durch Verjährung am Jahresende zu verlieren, den beteiligten Mitarbeitern der Stadtverwaltung und dem Vorstand der Wuppertal Marketing Gesellschaft   formal den Streit erklären. Aber das Personalamt – nicht das Rechtsamt! – erklärt das in einer Ratsvorlage für unnötig. Das Geschäft zwischen Stadt und ASS ist vom Landgericht Bochum als rechtlich ungültig und sittenwidrig beurteilt worden. Als Scheingeschäft, das nur den gesetzwidrigen Preisnachlass bei der Anmeldung der Fahrzeuge von ASS verschleiern sollte. Ob die verantwortlichen Personen bei diesem Geschäft nur fahrlässig handelten und somit nicht zu Regress herangezogen werden können, diese Bewertung sollte einem Gericht überlassen werden. „Wenn nur einfache Fahrlässigkeit vorliegt, können die Verantwortlichen einem Verfahren doch gelassen entgegensehen. Wieso aber diese Winkelzüge eines formellen Verzichts der Stadt auf Schadenersatz?“ fragt Gerd-Peter Zielezinski, der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Rat.

 

 

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