Welche Konsequenzen hat das OVG-Urteil zu Abwassergebühren für Wuppertal?

Die Freien Demokraten (FDP) und die Freien Wähler im Rat der Stadt Wuppertal begrüßen das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur kalkulatorischen Verzinsung bei den Abwassergebühren und die dort von vielen Kommunen in NRW angewandten Zinssätze.

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Dieses Urteil (Az. 9 A 1019&/20) führt nun zur Rechtswidrigkeit von Gebührenbescheiden, da auch die Stadt Wuppertal bei der Berechnung der Gebühren die Abschreibung und Zinsen zu hoch berechnet hatte.

„Die Freien Demokraten haben bereits vor der Beschlussfassung darauf hingewiesen, dass die kalkulatorischen Zinsen zu hoch sind und wir starke Bedenken diesbezüglich haben“, so Alexander Schmidt, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal. „Aber die Freude über das OVG-Urteil, was unsere Vermutung letztendlich bestätigt, wird dadurch getrübt, dass auf die Stadt nun eine Reihe von Rückzahlungen und Erstattungen zukommen werden, die im Haushalt noch überhaupt nicht berücksichtigt sind.“

Freie Demokraten und Freie Wähler fragen nun, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für die Stadt Wuppertal ergeben.

Ralf Wegener, Sprecher der Freien Wähler im Rat der Stadt Wuppertal ergänzt: „Natürlich möchten wir gerne wissen, was das Urteil nun für konkrete Auswirkungen für die Stadt Wuppertal hat und wie die Verwaltungsspitze gedenkt, die Einnahmeausfälle zu kompensieren?“

In einer gemeinsamen Großen Anfrage werden nun Freie Demokraten und Freie Wähler dieser Frage auf den Grund gehen.

Alexander Schmidt und Ralf Wegener erklären abschließend: „Die Abwassergebühren müssen nun neu kalkuliert werden, damit es zukünftig Rechtssicherheit für die Gebührenzahler, aber auch für die Stadt Wuppertal gibt. Es wäre wünschenswert, wenn die Stadt das Urteil auch rückwirkend berücksichtigen wird, damit sich die Bürgerinnen und Bürger Wuppertals den Widerspruch beziehungsweise den Klageweg sparen können. Das würde auch für die Stadt am wenigsten Bürokratie bedeuten und damit eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellen.“

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