Willkommen im BUGA-Park(-Platz) Buntenbeck

Eben noch Landschaftsschutzgebiet, jetzt Betonpark im Wohn-/Gewerbe/Parkplatzgebiet. Eine Provinzposse um einen Acker, genannt Buntenbeck, und das seltsame Drumherum.

Das Buntenbecker Feld.

Seit vergangener Woche ist der Acker auf Buntenbeck durch Medienberichte bekannt wie ein bunter Hund. Zur Aufstellung des Flächennutzungsplans 2004 wurden dort Nutzungen für Wohnen und Gewerbe diskutiert, verworfen, und letzteres seit 2011 für dringenden Bedarf an Gewerbeflächen „Handlungsprogramm Gewerbeflächen“ aufgenommen. [1] Für die ach so dringend benötigten Gewerbeflächen wurde außer Aufnahme in das Handlungsprogramm nicht weiter gehandelt. Denn auch in der Auflage 2024 des Handlungsprogramms steht Buntenbeck immer noch als „Gewerbepotentialfläche“. [2]

Nun soll dort hingegen aus der Fläche in sieben Jahren ein (Achtung: Ironie!) grüner Öko-Parkplatz auf run 3,5 Hektar für die BUGA 2031 entstehen. Dies erfahren wir allerdings nicht einer umfangreichen Faksimilie-Präsentation [3] von und mit allem Brimborium, sondern in einer Drucksache mit nichtssagendem Titel „Zwischennutzung eines städtischen Grundstücks“ im Finanzausschuß. [4]

Südliche Hälfte wollte ursprünglich für Wohnbau genutzt werden

Rückblende: Das, was die Verwaltung als „Buntenbecker Feld“ bezeichnet, gliedert sich in zwei Flurstücke. Das südliche (Flur/-stück 22/72) mit 16.160 Quadratmetern gehört der Stadt schon länger. Das nördliche (Flur/-stück 22/14) mit 19014 Quadratmetern befand sich längere Zeit im Privatbesitz. Dessen Eigentümer mochte gerne Wohnbebauung betreiben, blitzt aber bei der Stadt ab: Zwar „kann hier zukünftig […] eine Inanspruchnahme für wohnbauliche Zwecke in Frage kommen“ – aber: Ätschibätsch, denn „eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Interesse des Eigentümers besteht jedoch in keinem Fall.“ [5]

Als Acker 2,50 €/m², für Wohnungsbau 205 €

Sehr interessant ist, daß der Verkäufer eines der beiden Flurstücke für Wohnbebauung 205 Euro pro Quadratmeter verlangen kann, für „Gewerbe/Industrie/Sondergebiete“ 30 Euronen (bzw. 85 Euro für das GEPA-Gelände gegenüber der Bahnstraße). Während der städtische Acker (südliches Flurstück) bereits als „Gewerbe/Industrie/Sondergebiete“ mit 30 Euro pro Quadratmeter im Kataster steht, wird der identisch genutzte nördliche Acker als „landwirtschaftliche Fläche“ mit 2,50 Euro pro Quadratmeter geführt. Hier ist also sehr interessant, wer wann welche Fläche zu welchem Vorteil einer Partei wie ausweist: Für das nördliche Flurstück zahlt der Käufer als Acker 47.535 Euro – für „Gewerbe/Industrie/Sondergebiete“ das zwölffache und für Wohnbebauung das 82-fache: rund 3,9 Millionen Euro. [6]

Hier behauptet niemand, daß hier jemand eine Dritten über den Tisch zieht. Aber das ganze ist wie gesagt sehr interessant.

Einmal Hü, einmal Hott – ja wo woll’n ’se denn hin, mein Gott?

2019 lehnen die politischen Parteien sowohl einen vorgelegten Rahmenplan (VO/0069/23), als auch eine Vorkaufssatzung (VO/0067/19) zur gewerblichen Nutzung mehrheitlich ab. [7] Nur damit sich diejenigen, die dagegen gestimmt haben, sich über die grüne Nutzung der Potentialfläche schwarz ärgern und mit einem Antrag dafür sorgen, daß genau dieselbe Fläche „Buntenbeck“ absolut vorrangig am besten gestern als Gewerbefläche entwickelt wird. [8] Was freilich mit dem Parkplatzbeschluß zumindest bis nach 2031 hinfällig ist.

Auch die linke Hand der Stadtverwaltung weiß im April 24 nicht, daß die rechte Hand bereits 2019 „eine Teilfläche dazu gekauft“ hat. Während es in [2], erstellt am 24. April 24, auf Seite 59 noch „Eigentümer: Privatperson, Stadt Wuppertal“ heißt, steht in [9], erstellt am 16. April 24: „Der Standort befindet sich im städtischen Eigentum.“

Ein Blick gegenüber: Eine Drucksache von 2005 mit Stand 2012 beschlossen

Die seltsamen Dinge im Rathaus gehen gegenüber der Bahnstraße mit dem Bauleitplanverfahren Nr. 963 – Bahnstraße Ost (GEPA) weiter. Den Satzungsbeschluß hierzu hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 14. November 2005 durchgewunken, und zwar laut Ratsinformationssystem (RIS) mit einer Begründung vom 25. Juli 2012. [10] – Entweder man kann beliebig im RIS herumpfuschen und Dateien und Inhalte austauschen, oder der Rat hat hellseherische Fähigkeiten, 2005 das zu beschließen, was jemand am 25. Juli 12 ändert und (erneut) ins RIS einstellt.

Je mehr man sich mit der Materie „Buntenbeck“ beschäftigt, desto mehr Fragen tun sich auf. Nur die Anwohner wurden selbstverfreilich nicht gefragt, ob sie ihre ruhige Wohnlage gerne mit dem Lärm und Gestank tausender an- und abfahrender Kfz pro Tag tauschen wollen.

Hinweise, Verweise

[1] VO_0255_11_Anlage_01_Handlungsprogramm_Gewerbeflaechen.pdf, Seite 119.

[2] VO_1045_24_1_A_HP_Gewerbeflaechen_2024.pdf, Seite 59.
Zitat: »Im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung wurde dieser Standort der Regionalplanungsbehörde als Darstellungswunsch gemeldet. Dem Wunsch wurde entsprochen. 2019 hat die Verwaltung einen Rahmenplan für eine gewerbliche Nutzung sowie eine Vorkaufssatzung in die politischen Gremien eingesteuert. Eine Beschlussfassung wurden von den Gremien abgelehnt. Am 22.06.2020 hat der Rat der Stadt Wuppertal (Drucksache „Wirtschaftsstandort mit Weitblick weiterentwickeln“) beschlossen, diesen Standort „umgehend anzugehen“. […]
Handlungspriorität: sofort mit Nachdruck verfolgen«

[3] BUGA-Planung: So unscharf wie das präsentierte Faksimile
→ https://www.njuuz.de/home/politik/buga-planung-so-unscharf-wie-das-praesentierte-faksimile/

[4] Zwischennutzung eines städtischen Grundstücks, VO/1149/24,
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=32408

[5] VO_2314_03_Anlage_1_3_Vohwinkel.pdf, Seite 17ff.

[6] Bodenrichtwerte, Quelle: Geodaten NRW,
https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/

[7] Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen – 09.05.2019 – 16:10-18:36 Uhr,
TOP 3: Städtebaulicher Rahmenplan für die gewerbliche Entwicklung der Fläche „westliche Bahnstraße / Buntenbeck“, Vorlage: VO/0069/19: Die Verwaltungsdrucksache wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: Stimmenmehrheit (gegen die Fraktionen von SPD und FDP).
Hinweis: Wie üblich, ist lediglich das Abstimmungsergebnis notiert. Hier ist genau nichts konkret nachvollziehbar, was diskutiert wurde, und warum welche Fraktion so wie abgestimmt zu ihrer Meinung gekommen ist.
https://ris.wuppertal.de/getfile.asp?id=237048&type=do

[8] Wirtschaftsstandort Wuppertal mit Weitblick weiterentwickeln; Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Vorlage VO/0514/20;
Abstimmungsergebnis im Rat Juni 20: Stimmenmehrheit (gegen die Fraktionen der FDP und der Freien Wähler sowie die Stadtverordnete Frau Bötte von der Ratsgruppe PRO Wuppertal).
https://ris.wuppertal.de/vo0053.asp?__kvonr=24122

[9] VO_0519_24_Quartalsbericht_I_2024_End.pdf
Zitat: »Flächenverfügbarkeit / Eigentum: Die Stadt hat 2019 eine Teilfläche dazu gekauft. Der Standort befindet sich im städtischen Eigentum. […]
Zeitraum: 2022-2023
Finanzierung: Finanzierungsmittel stehen bereit bzw. sind eingeplant«

[10] Bauleitplanverfahren Nr. 963 -Bahnstraße Ost (Nösenberg) Behandlung der Anregungen und Satzungsbeschluss, Vorlage VO/1078/05,
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=5762
hier: Anlage 04 -Begründung zum Bebauungsplan-, „Fassung vom 25.07.2012“, PDF-Datei »VO_1078_05_Anlage_04_Begruendung_zum_Bebauungsplan_.pdf« erstellt und bearbeitet: Mi 25 Jul 2012 16:15:45 UTC
https://ris.wuppertal.de/getfile.asp?id=56577&type=do
Der Rat kann 2005 keinen Beschluß über eine Vorlage von 2012 fassen. Das ist zeitlich unmöglich.

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