Wir fördern die Nahmobilität mit dem Ausbau von Rad- und Fußwegen in Wuppertal

Rad- und Fußwegen in Wuppertal

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Heute hat das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen den ersten Teil des „Förderprogramms Nahmobilität 2020“ veröffentlicht. Damit werden Kreise, Städte und Gemeinden unterstützt, die beispielsweise in Rad- und Gehwege oder Fahrradabstellanlagen, Ladestationen für Pedelecs, Wegweisungssysteme oder in ihre Öffentlichkeitsarbeit investieren. Hinzu kommt, dass jetzt auch Radvorrangrouten stärker gefördert werden. Kurz: Die Mittel stehen für den Ausbau und die Information über das Nahmobilitätsangebot zur Verfügung. Dazu erklärt die CDU-Stadtverordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Barbara Becker:

„Bewegung an der frischen Luft tut gut. Das ist nicht nur eine Erkenntnis aus der Corona-Krise. Gesundheit und Klimaschutz werden durch die Fortbewegung mit dem Fahrrad, Pedelec oder zu Fuß unterstützt und wir arbeiten daran, den Menschen ein attraktives Verkehrswegenetz anzubieten. Mit diesem Teil des Programms werden insgesamt 139 neue Projekte mit 20,9 Millionen Euro gefördert. Mit den Mitteln, die von den Kommunen kommen, fließen in diesem Jahr 36,3 Millionen Euro in die Verbesserung der Nahmobilität. Besonders hervorzuheben ist, dass der Fördersatz für die Radvorrangrouten deutlich angehoben worden ist und wir damit für einen schnelleren Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur die Kommunen planerisch und finanziell entlasten.

Dazu erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende und Sprecher im Verkehrsausschuss Hans-Jörg Herhausen: Es freut mich, dass auch Wuppertal gefördert wird. Mit 160.700,00 € wird die barrierefreie Umgestaltung und Sicherung des Fußverkehrs am Otto-Hausmann-Ring unterstützt. Weitere 80.300,00 € fließen in die Modal Split-Erhebung. Die NRW-Koalition unterstützt damit ganz konkret die Verbesserung der Lebensqualität und Nahmobilitätsinfrastruktur unserer Stadt Wuppertal.

Hintergrund:

Im ersten Teil des Förderprogramms werden die Förderprojekte der Kommunen veröffentlicht. Der Fördersatz für die Radvorrangrouten steigt ab diesem Jahr von 70 auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei strukturschwachen Kommunen wird ein Zuschlag von weiteren fünf Prozent gewährt. Die Radvorrangrouten bieten für die Städte und Gemeinden eine Alternative, wenn die Standards für Radschnellwege nicht erreicht werden können.

 

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Das BMVI verkündet stolz: Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ wurde in die StVO aufgenommen, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit, wie z. B. auf ’sandigem Untergrund‘, möglich zu machen.

    Wenn Städte und Gemeinden den „Standard“ eines sandigen Untergrunds nicht einhalten können, möchte ich nicht wissen, wie der „Standard“ einer Radvorrangroute definiert ist.

    Ein Radweg sollte so beschaffen sein, dass Mountain- und E-Bikes genauso wie Kinder-, City-, Trekking-, Lasten-, Triathlon- und Rennräder zügig und gefahrlos darauf fahren können und nicht nur eine vollgefederte Auswahl davon. Sobald auch Skater zur Nutzergruppe dazugehören oder der Weg im Winter geräumt werden muss, kommt man um einen vernünftigen Asphaltbelag nicht mehr herum.

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