Wir stehen in der Pflicht!

Existenz von freischaffenden KünstlerInnen und JournalistInnen sichern.

Mit der Situation von freischaffenden KünstlerInnen sowie JournalistInnen infolge von Corona befasst sich ein Antrag der SPD-Landtagsfraktion. Er soll Ende April ins Plenum eingebracht werden. Insbesondere auch der Kulturbereich und die Medienbranche bekommt die Auswirkungen der Corona-Pandemie mit voller Wucht zu spüren. Öffentliche Veranstaltungen und Aufträge brechen auf unabsehbare Zeit weg. Viele soloselbstständige KünstlerInnen und in der Medienbranche Tätige stehen in Konsequenz vor enormen existenziellen Problemen.

 

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hatte bereits am 20. März ein Sonderförderprogramm im Umfang von 5 Millionen Euro aufgelegt, aus dem pro AntragstellerIn 2.000 Euro gewährt wurden. So konnten von eigentlich 17.000 Anträgen nur 2.500 bewilligt werden, dies sind gerade einmal 15%. Gerechtfertigte Anträge sind daher schnellstmöglich im vollen Umfang auszuzahlen. Zunächst versprach das ebenfalls im März aufgelegte Soforthilfeprogramm des Bundes hier Abhilfe. Entgegen ursprünglicher Aussagen der Landesregierung können die Bundesmittel allerdings nicht zur Bestreitung eines existenzsichernden Lebensunterhaltes verwendet werden, sondern sind nach einem Erlass des Bundeswirtschaftsministerium nur für den Ausgleich von Betriebskosten verwendbar. Mit der Alltagsrealität von freischaffenden KünstlerInnen und JournalistInnen, die keine Miete für große Werkstätten aufbringen müssen, ist dies nicht vereinbar. Sie benötigen vielmehr dringend staatliche Liquiditätshilfen, aus denen sie auch ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.

 

Dazu Andreas Bialas, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

 

„Wenn keine Einigung in dieser Frage mit dem Bund erzielt werden kann, muss das Land ein eigenfinanziertes Programm für diese Zielgruppe auflegen. Andere Länder machen es vor, Baden-Württemberg zahlt hier beispielsweise 1.180 Euro monatlich. Es darf nicht sein, dass wir soloselbständige KünstlerInnen und das freie Journalistentum im Regen stehen lassen. Der Verweis auf die Möglichkeit ‚Grundsicherung‘ ist da geradezu zynisch, denn die Betroffenen sind aufgrund staatlich verordneter Maßnahmen ihrer Einnahmen verlustig. Insoweit muss der Staat dafür Sorge tragen, dass ein existenzsicherndes Grundeinkommen vorübergehend bis zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung gestellt wird.“

 

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