Wirtschaftsförderung nach dem Geschmack der IHK
Eine Zusammenarbeit der drei Städte im Strukturwandel könnte eine gute Idee sein, da alle drei Städte von starken Arbeitsplatzverlusten (15-17% bis 2030 laut PWC-Studie) ausgehen müssen. Eine Umorganisation der Wirtschaftsförderung ist aber noch keine Antwort auf die Frage, welche Ziele in der Wirtschaftsförderung die Region gemeinsam verfolgt werden.
Das vorgestellte Modell der IHK zur Reorganisation der Wirtschaftsförderung im bergischen Städtedreieck beschädigt die Idee der Zusammenarbeit mehr als sie zu befördern.
Welche Ziele sollen denn verfolgt werden? Werden zukünftig die Gewerbesteuerhebesätze angeglichen, um die Abwerbungskonkurrenz auszuschalten? Wird es einen Plan geben, welche Industrien wo im Bergischen angesiedelt werden sollen? Wird es ein gemeinschaftliches Einzelhandelskonzept geben oder bleibt das bisherige Konkurrenzdenken bestehen?
Das IHK-Modell ist zudem zutiefst undemokratisch und kann kein Modell für intensivierte Kooperation sein.
Die Größennachteile gegenüber den Metropolen der Rhein- Ruhrschiene werden nicht kompensiert.
Die gewählten Stadträte werden durch dieses Modell – entgegen der Gemeindeordnung und letztlich auch gegen Art. 28 GG – entmachtet. Die Weisungsrechte der Stadträte gegenüber dem Bergischen Regionalrat sind ungeklärt. Das sogenannte bergische Parlament bildet die Zusammensetzung der Räte und die Größenverhältnisse der Städte nicht wirklich ab, da Parteien ohne Fraktionsstatus nicht in dieser Struktur vertreten sein werden .
Die Willensbildung der Stadträte und des Regionalrates wird durch das Vetorecht der Aufsichtsratsmitglieder ausgehebelt. Im Aufsichtsrat sind die Oberbürgermeister (demokratisch legitimiert), der Stadtdirektoren (nicht durch Urwahl legitimiert) und der IHK-Präsident (Repräsentant einer Korporation mit Zwangsmitgliedschaft, nicht durch die Bevölkerung legitimiert) vertreten. Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden; das heißt im Umkehrschluss, dass jeder ein Vetorecht hat. Als einzige gesellschaftliche Gruppe ist das Unternehmerlager mit Stimmrecht vertreten und kann den demokratischen Willen der Stadträte bzw. des Regionalrates blockieren. Die Bindung des Aufsichtsrates an die Beschlüsse des Regionalrates ist ungeklärt. Über die Öffentlichkeit und Transparenz der Vorlagen und Tagungen des Aufsichtsrates gibt es ebenfalls keine Aussagen.
Die Gewerkschaften und andere gesellschaftlichen Gruppen und organisierten Interessen sind in einen Beirat verbannt , dessen Aufgaben und Rechte nicht beschrieben werden. Das Verhältnis zwischen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung – denn es soll sich um eine GmbH handeln – ist nicht behandelt in der Vorlage.
Die Größennachteile der drei relativ kleine bergischen Städte gegenüber den Metropolenregionen Düsseldorf und Köln bleiben erhalten. Die Aufgaben der neuen Gesellschaft sollen aus den übertragenen Aufgaben der bisherigen BEA bestehen und regionale Strukturprogramme ausarbeiten und umsetzen. Wuppertal hat sich bisher gegen die Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Agenturen gewehrt. Dabei bleibt die bisherige Bürgermeisterkonkurrenz um Ansiedlungen (Flächenmanagement) und im Einzelhandel (keine Abstimmung) erhalten. Sie gehören zu den größten Standortschwächen. Aufgrund der asymmetrischen Konstruktion der neuen Gesellschaft würden sich dabei immer die Unternehmerinteressen durchsetzen. Sowohl die durch die neue wie die alte Struktur eingeworbenen Finanzmittel im Bereich Wirtschaftsförderung als auch Erlöse / Steuereinnahmen aus erfolgreichen Projekten verbleiben in der jeweiligen Stadt. Die Rolle der noch kleineren kreisgebundenen Städte im Einzugsgebiet, die von den Aktivitäten gleichwohl betroffen sein werden, wird nicht berücksichtigt.
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