28.04.2014

Wohnaufsichtsgesetz zur Beseitigung von Mängeln nutzen

Die Verwaltung hat damit ein Instrument in der Hand, vernachlässigtem Erhaltungsaufwand entgegenzuwirken.

Am 9. April 2014 hat der Landtag in Düsseldorf das obige Gesetz verabschiedet. Damit haben die Gemeinden nun endlich eine rechtlich wirkungsvolle Grundlage, gegen die Verwahrlosung und Überbelegung von Wohnraum vorzugehen. Die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe muss nicht mehr den Mangel nachweisen, sondern umgekehrt: Der Vermieter muss beweisen, dass der Mangel nicht besteht (Beweislastumkehr).

Klaus Jürgen Reese, SPD-Fraktionsvorsitzender, führt dazu aus: „Die Verwaltung hat damit ein Instrument in der Hand, den Klagen über Schimmelbefall der Wohnungen, vernachlässigtem Erhaltungsaufwand, kaputten Balkonen und fehlendem Augenmerk auf das Wohnumfeld wirkungsvoll abzuhelfen. Auch wenn die große Mehrheit der vermieteten Wohnungen in Wuppertal hiervon nicht betroffen sein wird, lassen sich doch einzelne Beispiele im Stadtgebiet ausmachen und wurden teilweise, wenn auch nicht immer der Sache dienend, in den politischen Gremien diskutiert. Mit einer kleinen Anfrage möchten wir von der Verwaltung wissen, wie sie mit der Umsetzung des Wohnraumgesetzes umgehen will.“
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