12.03.2015

Wuppertal erhält 2,9 Mio. Euro Bildungs- und Teilhabemittel zurück

Das Bundessozialgericht in Kassel hat ein entsprechendes Urteil gefällt.

Nordrhein-Westfalen bekommt vom Bund rund 70 Millionen Euro zurück. Auf Wuppertal entfällt daraus eine Rückzahlung von rund 2,9 Mio. Euro. Das Bundessozialgericht in Kassel hat ein entsprechendes Urteil gefällt, nachdem Nordrhein-Westfalen federführend im August vergangenen Jahres Klage gegen das Vorgehen des Bundes eingereicht hatte, der nicht verausgabte Gelder der Kommunen aus dem Jahr 2012 rückwirkend einbehielt.

„Natürlich freuen wir uns über diese Ergebnisverbesserung für den städtischen Haushalt, schließlich können wir jeden Euro gut gebrauchen. Die Gerichtsentscheidung passt gut in die aktuelle Diskussionslandschaft zu den Kommunalfinanzen und ist Beleg dafür, dass der Bund noch viel mehr für die Kommunen tun muss“, begrüßt Klaus Jürgen Reese, SPD-Fraktionsvorsitzender, die Entscheidung des Bundessozialgerichts. Der Bund muss nun insgesamt 284 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket an die Länder beziehungsweise die Kommunen zurückzahlen, die er im Frühjahr 2014 einbehalten hatte. Im Jahr 2012 waren den Ländern 717 Millionen Euro für die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) vom Bund gewährt worden. Nicht alle Gelder konnten im gleichen Jahr für das BuT verausgabt werden, sondern lediglich rund 433 Millionen Euro. Im April 2014 forderte der Bund nachträglich die Differenz von den 14 Ländern für das Jahr 2012 zurück, die nicht alle Gelder ausgegeben hatten.

Schließlich rechnete der Bund diesen Betrag kurzfristig in drei Tranchen eigenmächtig mit der laufenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger zu Lasten der Kommunen auf.

„Die Klage des Landes hat sich gelohnt, denn die Kommunen haben nichts zu verschenken. Das Verhalten des Bundes in dieser Sache ist nicht nachvollziehbar gewesen, zumal wir in Wuppertal die nicht eingesetzten BuT-Mittel sehr verantwortungsvoll zur Deckung von Ausgaben im Sozialbereich eingesetzt haben“, so Klaus Jürgen Reese abschließend.
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Kommentare

  1. wuppertalerin sagt:

    Zur Erinnerung:
    Um das Bildungs-und Teilhabegesetz 2011 auf den Weg zu bringen, wurden Kompromisse geschlossen. Ein „Kompromiss“ im Vermittlungsausschuss sah vor, im SGB XII erwerbsunfähig Behinderten, im Haushalt der Eltern oder in WG’s lebend, auch NACH Vollendung des 25 Lebensjahres nur die Regelbedarfstufe 3 ( 20% gekürzte Leistung !) zuzuerkennen.

    Diese politisch gewollte Ungleichbehandlung (im SGB II erhalten über 25jährige den vollen Regelsatz) wurde am 23.07.2014 vom Bundessozialgericht als rechtswidrig beurteilt. Den Betroffenen steht nun (wieder) die Regelbedarfstufe 1 zu !

    Als verantwortungsvollen Umgang mit den BuT- Mitteln hätte ich die Umsetzung des BSG-Urteils empfunden, stattdessen wurden diese Gelder zur Deckung anderer Ausgaben im Sozialbereich eingesetzt.
    An den Schwächsten der Gesellschaft lässt sich immer wunderbar sparen- auch in Wuppertal!

    Durch Nichtanwendungserlass des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (SPD geführt), sind die Sozialhilfeträger angewiesen, dieses höchstrichterliche Urteil NICHT umzusetzen. Die Betroffenen dürfen sich nun wieder (nach 4 Jahren Kampf) durch alle Instanzen klagen……
    Sie werden sicherlich verstehen, dass die SPD für mich nicht mehr wählbar ist…..

    1. döppersberger sagt:

      Liebe Wuppertalerin, danke für Ihren guten und wichtigen Kommentar. Ergänzen möchte ich noch, dass die BuT Mittel eigentlich den Kindern aus Hartz IV Bedarfsgemeinschaften gehören. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass die bestehenden Hartz IV Sätze für Kinder nicht ausreichend seien, die herrschende Politik und Verwaltung hat dann jedoch beschlossen, anstatt die Sätze entsprechend zu erhöhen, lieber Naturalien in Form des Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung zu stellen. Denn es wurde unterstellt, dass die Hartzer ihr Geld doch nur für Alkohol, Zigaretten etc ausgeben würden. Eine Unverschämtheit sondergleichen!

      Hinzu kommt: Um durch das BuT gefördert zu werden, wurden den Anspruchsberechtigten Steine ohne Ende in den Weg gelegt, angefangen vom monströsen Antragsformular bis hin zur restriktiven Bewilligungspraxis, so dass kaum Gelder abgerufen wurden. Und sie schreiben richtig, liebe Wuppertalerin, es wurden andere Aufgaben im Sozialbereich, nämlich die Schulsozialarbeit damit finanziert. Im Klartext: Hartz 4 Kindern wird das ihnen zustehende Geld vorenthalten. Nun fließt es auch noch ins Stadtsäckel zurück, um damit alles mögliche zu finanzieren, z.B. einen fünften dezernenten oder die Propagandamaschinerie rund um den Döppersberg.

      Nicht nur die SPD ist nicht mehr wählbar, das selbe gilt für CDU, FDP und Grüne. Denn die waren daran genauso beteiligt. Von AfD und anderen Gruppen am rechten Rand ganz zu schweigen …

      1. wuppertalerin sagt:

        Lieber Döppersberger,

        sollte Sie die Benachteiligung behinderter Menschen im Leistungsbezug des SGB XII weiter interessieren, empfehle ich Ihnen am 17.03. um 21:45 Report Mainz im Ersten.

        Ein Beitrag wird sein: „Warum Menschen mit Handicap weniger Grundsicherung bekommen“

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