Wuppertal erhält bis 2017 rund 29 Mio. Euro zusätzlich vom Bund

Wuppertal erhält ergänzend zu der bereits bekannten Entlastung von jeweils 6,7 Mio. Euro für 2015 und 2016 einen zusätzlichen Betrag von 15,3 Mio. Euro für das Jahr 2017.

Manfred Zöllmer, MdBIn seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett den Weg für weitere finanzielle Entlastungen der Kommunen frei gemacht.Zusätzlich zur bereits beschlossenen Soforthilfe von jeweils einer Milliarde Euro für dieses und das kommende Jahr wird es 2017 eine weitere Entlastung von bundesweit 1,5 Milliarden Euro geben.

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Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat nun eine erste Berechnung der finanziellen Auswirkungen für die jeweiligen Kommunen vorgelegt. Demnach erhält Wuppertal ergänzend zu der bereits bekannten Entlastung von jeweils 6,7 Mio. Euro für 2015 und 2016 einen zusätzlichen Betrag von 15,3 Mio. Euro für das Jahr 2017. Insgesamt belaufen sich die Finanzhilfen in den Jahren 2015 bis 2017 also voraussichtlich auf rund 29 Mio. Euro.

Der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete Manfred Zöllmer erklärt dazu: „ Dies sind gute Nachrichten für Wuppertal. Die SPD setzt sich beharrlich für die Verbesserung der kommunalen Finanzsituation ein und hat hier wieder einmal einen Erfolg vorzuweisen.“ Der Abgeordnete betont, dass im Verlauf der Legislaturperiode schon eine Reihe von Entlastungen beschlossen wurden, so zum Beispiel jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016 zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingsströme sowie das jüngst vereinbarte Investitionsprogramm von 3,5 Milliarden Euro, das besonders finanzschwachen Kommunen zugutekommt. „Die SPD steht für die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Die jetzt beschlossenen finanziellen Entlastungen, die auch Wuppertal ganz konkret helfen werden, sind ein weiterer Beweis für die Verlässlichkeit unserer Vorhaben“, so Manfred Zöllmer abschließend.

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Kommentare

  1. wuppertalerin sagt:

    Bitte nicht diesen Satz, Herr Zöllmer:“ Die SPD stehrt für die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland.“

    BIS VORGESTERN WAR ES DAS SPD- GEFÜHRTE MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES, WELCHES TROZT HÖCHSTINSTANZLIHER RECHTSPRECHUNG DURCH DAS BSG ERWACHSENEN ERWERBSUNFÄHIG BEHINDERTEN IM SGB XII DURCH NICHTANWENDUNGSERLASS WEITERHIN 20 PROZENT GRUNDSICHERUNGSLEISTUNG VORENTHALTEN WOLLTE!

    Erst auf massiven Druck der Öffentlichkeit bahnt sich nun eine halbgare Übergangslösung an- also bitte nicht über „Herstellung gleicher Lebensverhältnisse“ durch die SPD schwadronieren!

    1. Fast Foot sagt:

      Liebe Wuppertalerin, Sie bringen es auf den Punkt.

      Die Große Koalition auf Bundesebene und die Große Kooperation auf lokaler Ebene ist im politischen Modell und in der Wirkung nahezu identisch: ökonomisch neoliberal, sozial unausgewogen und üverwiegend bügerfeindlich. Juristische Korrekturen durch Verfassungsgerichte, Sozialgerichte …usw… werden nicht unmittelbar umgesetzt (z. B. Vermögenssteuer/Erbschaftssteuer). Beugen sich diese Mehrheitsparlamentarier dem Druck der Gerichte, versuchen sie es völlig schamfrei noch als erfolgreiche Politik zu verkaufen.

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