22.11.2017

Wuppertaler CDU befürchtet eine weitere Zersplitterung des Stadtrates

Alles auf Null: 2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen des Rates verfassungswidrig

Mit großem Bedauern nimmt die Wuppertaler CDU die Entscheidung des Verfassungsgerichts NRW zur Kenntnis, dass gestern entschieden hat, dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt.

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CDU-Kreisvorsitzender Rainer Spiecker: „Wir sehen die zukünftige Arbeit der Räte und Kreistage durch das Urteil als sehr schwierig an. Die Arbeit der Räte wird generell immer komplexer, gerade was die Finanzen und damit verbundene Entscheidungen angeht. Dabei ist eine weiter zu befürchtende Zersplitterung natürlich wenig sachdienlich. Im Jahr 1999 wurde die 5 %-Hürde aufgehoben, mit dem Ergebnis, dass immer mehr Kleinstparteien und Einzelvertreter in den Räten sitzen, teilweise ziehen sogar Protestgruppen ein. Das Ergebnis ist sicherlich nicht als Zugewinn an Demokratie zu werten, immer mehr Parteien und Gruppierungen bilden nicht automatisch eine größere Vertretung des Bürgerwillens ab, garantieren aber leider endlose Debatten und gefährden wichtige Entscheidungen. Wuppertal liegt mit sieben Fraktionen und einer Gruppierung im NRW-weiten Durchschnitt, doch gibt es schon Räte, die mit 13 Fraktionen und Gruppierungen einen Konsens finden sollen. Eine „gemäßigte“ Sperrklausel hätte hier Wirkung gezeigt, nun wird hier anderweitig eine Regelung zu finden sein, die auch in Zukunft die Arbeitsfähigkeit unserer Räte erhält.“

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