28.07.2020PuM
Selfie-Ident-Verfahren der Arbeitsagentur erspart persönliche Vorsprache
Durch Online-Identifizierung Zeit sparen. Denn nach geltender Gesetzeslage muss man persönlich bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können.
Durch die Corona-Pandemie war und ist das derzeit nicht möglich, so dass diese Verpflichtung für eine gewisse Zeit ausgesetzt wurde. Deswegen genügte vorübergehend eine telefonische bzw. eine Online-Meldung.
Die Identitätsprüfung muss jedoch in jedem Fall nachgeholt werden. Um allen Seiten ein möglichst unkompliziertes Verfahren bieten zu können, gibt es seit 24. Juli 2020 die Möglichkeit, die erforderliche Identitätsprüfung über das Selfie-Ident-Verfahren vorzunehmen.
Die Agenturen für Arbeit schreiben alle Kundinnen und Kunden, die für das Selfie-Ident-Verfahren in Frage kommen, an. Es muss also niemand von sich aus aktiv werden. Dieses Schreiben enthält einen QR-Code, über den man die „Selfie-Ident“-App herunterladen kann sowie einen Link zu weiteren Informationen. Die Handhabung ist recht einfach und entspricht den Online-Identifizierungen bei anderen Anlässen wie Kontoeröffnung oder Handyfreischaltung.
Die App wird von der Nect GmbH zur Verfügung gestellt und bietet höchsten Sicherheitsstandard – Datenschutz hat selbstverständlich oberste Priorität.
Für die Identitätsprüfung werden ein Smartphone oder Tablet mit Kamera, um die App herunterzuladen, eine stabile Internetverbindung und ein gültiges Ausweisdokument mit holografischem Merkmal (Personalausweis, Reisepass oder ein adäquates Dokument) benötigt. Leider werden aktuell noch nicht alle ausländischen Ausweisdokumente unterstützt.
Die eigentliche Identitätsprüfung erfolgt in drei Schritten: Sie nehmen ein kurzes Video von sich auf, filmen die Vorderseite Ihres Ausweises und machen ein Foto von der Rückseite. Sie erfahren sofort, ob die Identifizierung erfolgreich war. Falls ja, ist keine persönliche Identifikationsprüfung in der Agentur für Arbeit mehr erforderlich – falls nein, werden Sie zu gegebener Zeit einen weiteren Brief mit Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten. Sie brauchen auch dann nichts aktiv zu unternehmen! Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab!
Sollte ein Versuch fehlschlagen, kann der Vorgang beliebig oft wiederholt werden. Sollten Probleme auftreten, hilft auch die FAQ-Liste des Anbieters unter https://nect.com/app-faq/ oder eine Kontaktaufnahme beim Anbieter https://nect.com/contact/ weiter.
Die Nutzung des Verfahrens ist selbstverständlich freiwillig, wird aber sehr empfohlen, da lediglich in den Geschäftsstellen Solingen und
Wuppertal / persönliche Vorsprachen – und dies nur auf Einladung – möglich sind. Es können also längere Anfahrtswege entstehen, wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen.
Also: Jetzt online identifizieren und Anspruch auf Arbeitslosengeld sicherstellen!
Weitere Infos unter: https://www.arbeitsagentur.de/selfie-ident
Weiter mit:
Ich frage mich, ob dem Datenschutz hier genügend rechnung getragen wird. Schließlich kann man sich ja mit dem heute üblichen digitalen Personalausweis sehr sicher identifizieren, sofern man entsprechendes Zubehör für seinen PC oder sein Smartphone besitzt. Auch das Postidentverfahren oder die so genannte DE-Mail wäre zur sicheren Identifikation nutzbar, anstatt einem App-Anbieter zu vertrauen, der Fotos von Personalausweisen sammelt, was m.E. aus Datenschutzgründen gar nicht zulässig ist. Werden etwa auch Standortdaten über die App ermittelt, und ist ausgeschlossen, dass die erhobenen Daten von Google zu Werbezwecken missbraucht werden?
Zum Thema Datenschutz:
Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für die Bundesagentur für Arbeit höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten. Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich betroffene Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief und die Einladung, sich auf herkömmlichem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.
Eine Datenspeicherung ist im Rahmen des Identifizierungsprozesses notwendig, bis die Personenfeststellung für die Bundesagentur für Arbeit durch den Dienstleister Nect GmbH abgeschlossen ist. Sobald diese der Fall ist und keine sonstigen Aufbewahrungsfristen mehr im Raum stehen, werden die Daten selbstverständlich gelöscht.
Um unseren Kundinnen und Kunden diesen Service schnellstmöglich zur Verfügung stellen zu können, haben wir auf die bereits bestehende Lösung unseres Vertragspartners, der Nect GmbH, gesetzt.
Weiter Infos zum Selfie-Ident Verfahren unter:
https://www.arbeitsagentur.de/selfieident
https://www.arbeitsagentur.de/selfie-ident-informationen