Schwimmoper: Die Hausordnung wird durchgesetzt

Sportdezernent Matthias Nocke hat gemeinsam mit der Leiterin des Sport- und Bäderamtes, Alexandra Szlagowski, entschieden, dass der von der Fachverwaltung zunächst gewählte Ansatz Schwierigkeiten mit Jugendlichen in der Wuppertaler Schwimmoper an Wochenenden durch eine Mittagspause zu lösen nicht fortgesetzt wird.

Foto: Wikipedia

Matthias Nocke: „Wir haben den Auftrag öffentliche Bäder zu betreiben und zur Aufrechterhaltung eines störungsfreien Badebetriebes die Hausordnung durchzusetzen. Diesen Auftrag werden wir erfüllen. Es wird keine „Mittagspause“ geben. Stattdessen werden wir die aufgetretenen Schwierigkeiten mit Jugendlichen dadurch lösen, dass zunächst bis zum Ende diesen Jahres an Wochenenden mit zusätzlichen Sicherheitskräften gearbeitet wird, die das Hausrecht kompromisslos durchsetzen.

Wir wünschen allen Wuppertalerinnen und Wuppertalern ein störungsfreies Badevergnügen während der regulären Öffnungszeiten.“

Quelle: Stadt Wuppertal

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Die Schwimmoper ist ein öffentliches Bad, und es ist im öffentlichen Interesse, dass eine kleine Gruppe von Leuten es nicht schafft, durch ihr Verhalten das Angebot für alle einzuschränken. Vielmehr sollte der Betreiber das Angebot für diese Gruppe von Leuten einschränken. Dafür sollte das Hausrecht reichen.
    Weder ein öffentliches noch ein Vereinsbad muss randalierende Jugendliche reinlassen.

  2. Norbert Beutel sagt:

    „Schwierigkeiten mit Jugendlichen“
    Sehr geehrter Herr Nocke,
    warum nennen Sie nicht Roß und Reiter?
    Genau so, wie bei den Scooter-Chaoten, handelt es sich hier fast ausschließlich um jugendliche Migranten, die zwar nicht schwimmen, aber desto besser die einheimischen Mädchen begaffen und belästigen können.
    Wir brauchen keine kostenintensive Security, wenn die Stadt den Betrieb des Bades (mit Kostenerstattung) auf einen Verein überträgt.
    Das Bad nutzen können dann nur Vereinsmitglieder. Wer Mitglied (Beitrag ggf. nur 1 Euro p.a.) wird, bestimmt der Vereinsvorstand gem. Satzung und § 58 BGB.
    Randalierende und belästigende Jugendliche brauchen Sie dann nicht rausschmeißen lassen, da diese erst gar nicht reinkommen.
    Ihre Juristen in der Verwaltung und im Rat der Stadt können sich ja mal darüber Gedanken machen.

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