Urteil: Bolzplatz kann bleiben
Die Kläger wollten gegenüber der Stadt gerichtlich erzwingen, dass der SC Viktoria Rott als Betreiber des Platzes diesen nicht mehr in der bisherigen Weise nutzen darf.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Stadt recht. Unter anderem heißt es in der Urteilsbegründung, die Entfernung des Bolzplatzes sei nicht das einzig wirksame Mittel, um die Beeinträchtigung des Ruhebedürfnisses der klagenden Anwohner zu verhindern. Durch geeignete Schallschutzmaßnahmen bzw. die zeitliche Begrenzung der Nutzung könnte die Lärmbelästigung reduziert werden. Die Kläger hatten ausgeführt, der bestehende Schallschutz in Form einer Holzwand sei ungeeignet und an die Nutzungszeiten würden sich die Nutzer des Platzes nicht halten.
Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich.
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Symbolfoto: Jens Bredehorn / pixelio.de
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Schön mal wieder eine schlacht für die Jugend gewonnen