10.11.2014

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WSV: Einigung beim Streit um Fanutensilien und Choreografien im Stadion

Der WSV meldet, dass es gelungen ist, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und der Polizei Wuppertal neue Regelungen für den Einsatz von Fanutensilien im Stadion am Zoo zu treffen.

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„Aus unserer Sicht ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt Vorstand Alexander Eichner. „Grundlage dafür war eine Neueinschätzung der Risikolage durch die verantwortlichen Stellen. Ich danke allen Beteiligten für ihren Einsatz.“

Hier die konkreten Beschlüsse des Ausschuss für Sport & Sicherheit:

  1. Der Wuppertaler SV als Inhaber der Veranstaltungsbetreiberverantwortung ist für die
    Einhaltungen der nachfolgenden Regelungen verantwortlich.
  2. Die Rettungstore und Fluchtwege dürfen nicht durch Fanmaterialien versperrt sein.
  3. Der Einsatz der nachfolgenden Fanutensilien ist nur dann zulässig, wenn kein Verstoß gegen gesetzliche Verbote (z.B. das Vermummungsverbot) , Stadionordnung oder Zweckentfremdung (z.B. vom Fahnenstock zum Schlagstock, Sichtbehinderung) festgestellt wird.
  • WSV-Trikot –Auslegen im gesperrten Bereich der Gegengerade ohne Einschränkung möglich – ansonsten siehe Blockfahne
  • Zaunfahnen /Banner – uneingeschränkt möglich
  • Schwenkfahnen uneingeschränkt möglich. Hier sind steckbare Stangen erlaubt.
  • Doppelhalter uneingeschränkt möglich. Stadt und Polizei empfehlen dem Verein, sich hier auf die DFB-Regelungen zurückzuziehen.
  • Konfetti in kleinen Mengen/Beuteln ist erlaubt. Sobald das Sicherheitspersonal hier eine Überschreitung des Zulässigen feststellt, muss eine Rückmeldung an die Feuerwehr und anschließend eine Abstimmung zur weiteren Vorgehensweise erfolgen. Herr Wächter ist mit dieser Regelung einverstanden. Das Konfetti muss nach dem Spiel von den WSV-Fans beseitigt werden.
  • Blockfahnen dürfen eingesetzt werden, wenn die Zertifizierung der Schwer-Entflammbarkeit (Stoffe in B1-Qualität nach DIN 4102) gegenüber der Feuerwehr nachgewiesen worden ist. Um Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden empfiehlt die Feuerwehr, das notwendige Zertifkat schon vor dem Kauf des Materials vorzulegen.
  • Shooter müssen ebenfalls schwerentflammbar nach B1 der DIN 4102 zertifiziert sein. Vor einem Einsatz muss ein Vorschlag seitens des WSV, u.a. mit Angabe der Abschussstandorte und einer Regelung zur Entfernung des entstehenden Mülls dem Sport- und Bäderamt vorgelegt werden. Feuerwehr, Polizei, Sport- und Bäderamt entscheiden dann im Beisein des WSV in einem Ortstermin, ob dies so umgesetzt werden darf.
  • Choreos sind frei, sollten aber vorab dem Sicherheitsbeauftragten/Veranstaltungsleiter angezeigt werden, um Missverständnisse bei der Einlasskontrolle zu vermeiden.

Sollten Verstöße hiergegen festgestellt werden, wird der Ausschuss Sport und Sicherheit prüfen, ob die Freigabe des jeweiligen Fanmaterials widerrufen werden muss.“

Der WSV ist jetzt natürlich ganz besonders gespannt auf das nächste Heimspiel am Sonntag, 16. November 2014, 14.30 Uhr gegen Germania Ratingen. Der Verein hofft, dass mit Hilfe einer kreativen Choreografien der Fans der Sprung an die Tabellenspitze gelingt.

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Quelle: WSV

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