Tag der Menschen mit Behinderung am 03. Dezember

Der Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen im Städtedreieck

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung fördern. Noch immer haben es Menschen mit Behinderungen schwerer auf dem Arbeitsmarkt als Menschen ohne Einschränkungen. Schwerbehinderten Arbeitslosen gelingt es beispielsweise seltener als nicht-schwerbehinderten, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen.

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Der Arbeitsmarkt im Bergischen Städtedreieck weist für schwerbehinderte Menschen Licht und Schatten aus.

Positiv ist herauszustellen, dass die Unternehmen in der Region die Pflichtquote bei der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfüllen.

Im Jahr 2019 – dies sind die aktuellen Daten – wurde die Pflichtquote von fünf Prozent mit einer Beschäftigungsquote von 5,34 Prozent mehr als erfüllt. Allein die öffentlichen Arbeitgeber tragen mit einer Quote von 7,71 Prozent zu diesem Ergebnis bei. Die Privatwirtschaft – und dabei in erster Linie das verarbeitende Gewerbe – kommt immerhin auf einen Wert von 4,65 Prozent.

Die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal geht bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen mit gutem Beispiel voran. Aktuell hat die Agentur eine Schwerbehindertenquote von gut 14 Prozent.

So positiv die Entwicklung für die Beschäftigten ist, so kritisch fällt der Befund für die arbeitslosen Schwerbehinderten aus. Ihre Zahl ist in den eineinhalb Jahren der Pandemie deutlich gestiegen. So sind im Städtedreieck im aktuellen Jahresdurchschnitt (11/2020 bis 10/2021) 14,2 Prozent mehr schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet als 2019, also vor der Pandemie. Damit ist die Betroffenheit bei den schwerbehinderten Menschen in ihrer Ausprägung in etwa vergleichbar zum allgemeinen Arbeitsmarkt angestiegen.

Die örtliche Agentur für Arbeit nimmt den internationalen Tag der Menschen mit Behinderung zum Anlass, auf Arbeitgeber zuzugehen. Im Fokus stehen dabei vor allem Arbeitgeber, die erkennbar auf der Suche nach Fachkräften sind.

„In der Woche der Ausbildung informieren wir die Unternehmen der Region über Chancen und Möglichkeiten, die die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bieten. Diese Personengruppe wird bei der Suche nach Fachkräften leider oft vergessen und hat es schwerer, auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzukommen. Dabei sind Menschen mit Behinderung nicht weniger leistungsfähig als Menschen ohne Behinderung. In Zeiten des Fachkräftemangels dürfen Menschen mit körperlicher, kognitiver oder seelischer Einschränkung nicht ausgegrenzt werden, denn sie tragen ebenfalls zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs bei. Für Unternehmen, die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen einrichten wollen, gibt es eine Vielzahl unterstützender Dienstleistungen und Programme“, so Martin Klebe, Chef der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal.

Martin Klebe, Leiter der Agentur für Arbeit Solingen-WuppertalMartin Klebe, Chef der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal ©Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lernbehindert und Ausbildung: Wie kann das gehen?

Derzeit wird deutlich, dass es in den Bereichen Handel, Lager-Logistik und Pflege / Betreuung eine hohe Nachfrage an Mitarbeitenden gibt. Gerade Jugendliche mit Lerneinschränkungen interessieren sich oft für diese Bereiche. Nicht nur hinsichtlich der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels ist es wichtig, dieses Potential zu nutzen!

 

Wo finde ich einen passenden Jugendlichen?

Viele Jugendliche in den allgemeinbildenden Schulen, den Berufskollegs und in beruflichen Vorbereitungsmaßnahmen suchen händeringend nach Betrieben, die ihnen eine Chance für ein Praktikum geben. Können Sie sich vorstellen so ein Betrieb zu sein?

Schulisches Wissen ist nur ein Part – lernen Sie die praktischen Kompetenzen, die Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und die hohe Motivation dieser Jugendlichen kennen.

 

Wenn es passt – wie kann es dann weitergehen?

Viele Ausbildungsberufe können auch in vereinfachter Form erlernt werden. (§§ 66ff Berufsbildungsgesetz, BBiG)

Eine Ausbildung kann zum Beispiel sehr praxisnah in kooperativer Form erfolgen und wird durch die Agentur für Arbeit gefördert.

 

Wie sieht das konkret aus?

Ihre Aufgabe besteht in der Vermittlung des notwendigen praktischen Wissens an die / den „Azubi mit Einschränkungen“.

Ein von der Agentur für Arbeit beauftragter Bildungsträger kümmert sich um den Rest:

  • Abschluss Ausbildungsvertrag
  • Anmeldung Berufsschule
  • Stütz- und Förderunterricht
  • Vorbereitung auf die Prüfung
  • sozialpädagogische Begleitung etc.

 

Die Ausbildungsvergütung zahlt die Agentur für Arbeit

 

Möchten Sie hierzu mehr wissen?

Die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal berät zu allen Fragen rund um das Thema Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung.

Kontakt: Solingen-Wuppertal.161-AGS@arbeitsagentur.de

 

Die Ausgleichsabgabe

 

Wen betrifft die Ausgleichsabgabe?

Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit zwanzig oder mehr Mitarbeitenden sind gesetzlich zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen verpflichtet. Von diesen Arbeitsplätzen müssen mindestens 5 Prozent mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden (Pflichtplätze).

Sind weniger als 5 Prozent der Arbeitsplätze besetzt, ist eine Ausgleichsabgabe – gestaffelt von 105 € bis zu 260 € pro Monat und pro unbesetzten Pflichtplatz zu zahlen.

 

Welchen Sinn hat die Ausgleichsabgabe?

Eine Ausgleichsabgabe müssen Unternehmen zahlen, wenn sie nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgabe Schwerbehinderte in ihrem Betrieb beschäftigen.

Die Ausgleichsabgabe bedeutet zunächst für die Firmen eine Art „Strafgebühr“. Gleichzeitig soll aber auch ein Anreiz geschaffen werden, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Die finanziellen Mittel aus der Ausgleichsabgabe werden dazu verwendet, neue Beschäftigungsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen in Unternehmen zu fördern, deren Arbeitsplätze einzurichten und Benachteiligungen im Arbeitsleben auszugleichen.

 

Kontakt für Unternehmen:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder eingliedern wollen, finden auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit weiterführende Informationen:

www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/schwerbehinderte-menschen

Für individuelle Informationen wenden Sie sich bitte an die Fachexperten der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal:

Remscheid und Solingen: Martin Siemon,  0212 2355-707

Wuppertal:                         Britta Pfeil,        0202 2828-361

Sie beraten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, unterstützen diese bei der Rekrutierung geeigneter Kräfte und erklären auch, wie ein Arbeitsplatz entsprechend einer Behinderung technisch gestaltet werden und wie die finanzielle Unterstützung dafür aussehen kann.

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