03.05.2021Claudia Otte
Vorübergehende Verlagerung des zentralen Polizeigewahrsams des Polizeipräsidiums Wuppertal in das Justizzentrum Wuppertal
Die umfangreichen Planungen im Zusammenhang mit der vorübergehenden Verlagerung des Gewahrsamsbetriebs erfolgten in enger Abstimmung zwischen Amts- und Landgericht, dem Polizeipräsidium sowie dem Vermieter des Justizzentrums (dem Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW) und wurden durch das Ministerium der Justiz NRW sowie das Ministerium des Innern NRW unterstützt. Hintergrund dieser vorübergehenden Verlagerung ist die etwa zwei Jahre andauernde Sanierung des zentralen Polizeigewahrsams, die mit aufwendigen Baumaßnahmen einhergeht, die nicht während des laufenden Betriebs erfolgen können.
Quelle: Polizei Wuppertal/LG Wuppertal
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