8,50€ für Leiharbeit

IG Metall und A!B!C schließen Tarifvertrag über Mindestlohn ab

Im Rahmen der DGB-Kampagne „kontakt-leiharbeit.de“ haben die  IG Metall Wuppertal und die A!B!C Personaldienstleistungs GmbH Wuppertal am vergangenen Dienstag einen Tarifvertrag über einen Mindestlohn von 8,50€ abgeschlossen.

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Erst im Mai dieses Jahres hatte der DGB seine Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn auf 8,50€ angehoben. Mit der Vertragsunterzeichnung wird nun erstmals in Deutschland dieser Mindestlohn mit einem privaten Personaldienstleiter vereinbart.

DGB-Regionalsekretär Guido Grüning: „Wir haben uns bislang vorwiegend mit den „schwarzen Schafen“ in der Branche auseinandersetzen müssen. Mit diesem Haustarifvertrag über einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche haben wir nun ein Marktsegment eröffnet, welches für beide Seiten attraktiv ist. Entleiher, die sich ihrer (sozialen) Verantwortung auch für ihre Leiharbeitnehmer bewusst sind finden nun ebenso ein Angebot wie Mitarbeiter, die trotz guter Qualifikation und Motivation nur über den Weg der Leiharbeit zurück in den Arbeitsmarkt finden.“. Gute Arbeit für gute Arbeitnehmer in guten Unternehmen, fasst Grüning zusammen.

Dies sieht auch Thorsten Westhoff, Geschäftsführer der A!B!C Personaldienstleistungs gmbH so: „A!B!C ist bereits Mitglied im iGZ und damit einem Tarifvertrag angeschlossen, der vom DGB anerkannt ist. Mit diesem Schritt profitieren unsere Kunden, weil die Leistungsbereitschaft und Motivation unserer Mitarbeiter steigt. Wir möchten, dass sich unsere Mitarbeiter und die der Stammbelegschaft auf Augenhöhe begegnen. In Holland wird dieses Modell bereits erfolgreich praktiziert, weil den Mitarbeitern der Stammbelegschaft bewusst ist, dass die Leiharbeitnehmer auch ihre Arbeitsplätze sichern.“

Knut Giesler, Chef der IG Metall Wuppertal, sieht noch einen anderen Aspekt. Er sieht einen Wandel in den tarifvertraglichen und politischen Rahmenbedingungen, ausgelöst auch durch das Urteil des Berliner Landgerichts, welches den Christlichen Gewerkschaften die Tarifunfähigkeit attestiert. Und er fügt hinzu: „Inzwischen gibt es in allen politischen Lagern und auch bei Arbeitgeberverbänden Stimmen, die sich für einen gesetzlichen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche stark machen. Wer sich jetzt auf die Situation einstellt, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil, da er mit A!B!C einen Vertragspartner hat, der schon heute auf qualifizierte und zuverlässige Mitarbeiter zurückgreifen kann.“

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.10.2011, analog des iGZ/DGB-Tarifvertrages. Alle Beteiligten sind sich einig, auch über diesen Zeitraum hinaus einen Tarifvertrag zu vereinbaren.

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Kommentare

  1. nmltxdigkm sagt:

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