Ansätze zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit von Beschäftigten

Dieses Thema wurde gestern von Prof. Dr. Gudrun Faller von der Hochschule für Gesundheit aus Bochum beim 128. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium in Wuppertal diskutiert.

Im betrieblichen Präventionshandeln gibt es unterschiedliche fachliche und methodische Vorgehensweisen um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern.

Frau Prof. Dr. Gudrun Faller (3. Person v.l.) von der Hochschule für Gesundheit in Bochum am 20. Juni 2017 in Wuppertal bei bilateralen Gesprächen im Anschluss des 128. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquiums. ©ASER, Wuppertal

Hierzu gehören insbesondere

  • der im Vorschriften- und Regelwerk umfassend verankerte betriebliche Arbeitsschutz,
  • das Konzept der Organisationsentwicklung (OE), das auf den Prinzipien des partizipativen Dialogs, der Reflexion neuer Erfahrungen und gemeinsam getragener Entscheidungen beruht,
  • das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), basierend auf gesundheitsorientierten Forderungen nach Ermittlung, Maßnahmen, Messung und Kontrolle gemäß PDCA-Regelkreis,
  • der Verhältnisprävention, mit der insbesondere das individuelle Wissen über Gesundheitsrisiken hergestellt bzw. verstärkt werden soll, damit auch sich die Einstellung der Menschen zu ihren Gesundheitsproblemen bzw. ihrem aktuellen Verhalten ändert sowie
  • das auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen gestützte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).

Die Entwicklung dieser Ansätze, Konzepte und Methoden sowie deren Chancen und Grenzen diskutierte Prof. Dr. Gudrun Faller mit dem Plenum. An der Abendveranstaltung im Institut ASER e.V. beteiligten sich über 40 Fachleute. Neben den Fachleuten aus dem Bergischen Städtedreieck (Wuppertal, Solingen, Remscheid) nahmen Organisationsvertreter aus Berlin, Bochum, Bonn, Düsseldorf, Hemer, Köln, Leverkusen, Ludwigshafen, Monheim und Wermelskirchen am Kolloquium teil.

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