Arbeiten im Betrieb in Zeiten der Coronavirus-Pandemie

Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit im Betrieb, bei der Telearbeit im Homeoffice oder bei Mobiler Arbeit im Homeoffice, beim Kunden oder auf Dienstreisen haben - auch und gerade in Zeiten der Coronavirus-Pandemie - oberste Priorität.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

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Am 16. April 2020 hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil das Statement „Kla­re, ver­bind­li­che Stan­dards“ abgegeben und dabei die zehn Eckpunkte der Bundesregierung zum Arbeitsschutzstandard in Zeiten der Corona-Pandemie vorgestellt.

Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Das setzt ein hinreichendes Vertrauen in Wirksamkeit und Reichweite der laufenden Maßnahmen der Pandemiebekämpfung voraus.

Nach DGUV-Hauptgeschäftsführer Stefan Hussy helfen die Berufsgenossenschaften den Betrieben, die spezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen zur Coronavirus-Pandemie pragmatisch anzuwenden, so dass die bundesweit geltenden Maßnahmen für Abstand, Hygiene und Gesundheitsschutz betriebliche Wirklichkeit werden können.

Die Wirtschaft soll schrittweise und ohne weitere Rückschläge zur Vorkrisen-Leistung zurückkehren. Ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt schafft dafür die Voraussetzung.

Die Bundesregierung empfiehlt daher den neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 mit folgenden Eckpunkten:

  1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
    Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.
  2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
    Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.
  3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
    In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.
  4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
    Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.
  5. Niemals krank zur Arbeit!
    Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
  6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
    Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.
  7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
    Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer „Nies-/Hustetikette“ bei der Arbeit wird besonders geachtet!
  8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
    Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.
  9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
    Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
  10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz „Gesundheit geht vor!“
    Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.

 

Die Coronavirus-Pandemie hat weltweit große Auswirkungen u.a. auch auf die Beschäftigten, Unternehmen und Verwaltungen in allen Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößen. Es gibt viele Präventionsmaßnahmen in der Arbeitswelt, die dazu beitragen, sich und andere vor einer Infektion zu schützen (siehe auch „Corona-Prävention im Betrieb„, IG METALL, Stand: 21. April 2020).

Ab Montag, den 27. April 2020, gilt u.a. auch im Land Nordrhein-Westfalen für Bürgerinnen und Bürger die Verpflichtung, Mund und Nase bei der Fahrt in Bussen und Bahnen, beim Einkauf im Einzelhandel und in Arztpraxen zu bedecken. Ziel ist, die Ansteckungsgefahr in zentralen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen das Abstandsgebot von 1,5 Metern nur schwer oder gar nicht umsetzbar ist, weiter zu reduzieren.

Hierzu stellt das Arbeitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ein entsprechendes Plakat für Geschäfte, ÖPNV und Arztpraxen zum PDF-Download zur Verfügung.

 

Auch Napo möchte hierzu seinen Beitrag leisten. Er zeigt in dem Video Napo: Stoppt die Pandemie! wie schnell sich Viren zwischen Beschäftigten verbreiten können und wie dieses Risiko durch gründliches Händewaschen – als eine von vielen Präventionsmaßnahmen – verringert werden kann.

Das Institut ASER e.V. in Wuppertal nutzt u.a. auch seine Netzwerke zur Kommunikation, um über

einfach, schnell und wirksam zu informieren.

In der (Arbeits-)Wissenschaft verbleibt bei aller Interpretation und Reflexion u.a. häufig bei häufig und selten bei selten, ansonsten wäre es ein unwissenschaftliches Vorgehen; insofern ist auch nach einer Krise in der Regel vor einer Krise. Die Coronavirus-Pandemie wird wohl der Gesellschaft inklusive der Arbeitswelt mindestens bis Ende des Jahres 2021 spezifische Präventionsmaßnahmen abverlangen, so dass sich daraus voraussichtlich auch längerfristige Verhältnis- und Verhaltensänderungen sowie diesbezügliche Toleranzen und auch Akzeptanzen ergeben können.

Zuvörderst wohl im Arbeitsschutzbereich bei der Herstellung und Verwendung von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), wie zum Beispiel von Atemschutz und von Schutzbekleidungen, bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit sowie bei der Herstellung und Verwendung von Haut- und Flächendesinfektionsmitteln. Dies kann beim nächsten, dann 37. Internationalen Kongress und Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (A+A 2021) zum Motto „Der Mensch zählt.“ vom 26. bis 29. Oktober 2021 in Düsseldorf deutlich werden.

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