29.04.2013Plagiat
Bedarfsgerechte Auslegung und Ausstattung von Sanitärräumen in Betrieben
Die Arbeitsstätten-Richtlinien, die teilweise stark überaltert waren und damit nicht mehr dem Stand der Technik entsprachen, sind mit Jahresbeginn 2013 ungültig geworden. Deshalb wird in Kürze die neue Arbeitsstättenregel ASR 4.1 „Sanitärräume“ verabschiedet, die Arbeitgebern Unterstützung bei der bedarfsgerechten Auslegung und Ausstattung von Sanitärräumen bieten soll.
Um diese Regelsetzung praxisnah zu unterstützen, gab die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine wissenschaftliche Studie in Auftrag, die aktuell als Forschungsbericht „Bedarfsgerechte Auslegung und Ausstattung von Sanitärräumen“ herausgegeben wurde.
Der Forschungsbericht enthält neben Beispielen guter Praxis eine Datenbasis, um Auswirkungen von Forderungen und Empfehlungen der neuen Arbeitsstättenregel ASR 4.1 „Sanitärräume“ abzuschätzen.
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