05.02.2020Plagiat
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat und ggf. zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung) mit Zustimmung und Beteiligung des/der betroffenen Beschäftigten die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Das Verfahren hierzu wird gemäß Sozialgesetzbuch IX als betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bezeichnet. Welche notwendigen Voraussetzungen beim BEM zu schaffen sind, so dass dieses Verfahren ein wirksames Instrument für die betriebliche Prävention werden kann, diskutierte Dr. Eberhard Kiesche mit dem Plenum.
An der Abendveranstaltung beteiligten sich über 50 Fachleute aus dem Bergischen Städtedreieck – Wuppertal, Solingen und Remscheid – sowie darüber hinaus nahmen Organisationsvertreter*innen aus Aachen, Arnsberg, Bocholt, Bochum, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Gevelsberg, Haan, Köln, Leverkusen, Lüdenscheid, Mettmann, Neuss und Sprockhövel am Kolloquium teil.
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