Betriebliches Eingliederungsmanagement

Dieses Thema diskutierte gestern Abend Dr. Eberhard Kiesche von der Arbeitnehmerorientierten Beratung aus Bremen beim 146. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium der Bergischen Universität Wuppertal.

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat und ggf. zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung) mit Zustimmung und Beteiligung des/der betroffenen Beschäftigten die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

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Diskussion der Thesen von Dr. Eberhard Kiesche (stehend) mit dem Plenum beim 146. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium in Wuppertal.

Das Verfahren hierzu wird gemäß Sozialgesetzbuch IX als betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bezeichnet. Welche notwendigen Voraussetzungen beim BEM zu schaffen sind, so dass dieses Verfahren ein wirksames Instrument für die betriebliche Prävention werden kann, diskutierte Dr. Eberhard Kiesche mit dem Plenum.

Der Abschluss der aktuellen Herbst-Winter-Session des Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquiums wurde traditionell und humorvoll im Da Vinci – Zum alten Kuhstall am Wuppertaler Zoo nachbesprochen. V.l.n.r.: Dr. Eberhard Kiesche (AoB, Bremen), Dr. Norbert Roskopf (Roskopf Vulkanisation GmbH, Aachen), Prof. Dr. Gudrun Faller (Hochschule für Gesundheit, Bochum) und Prof. Dr. Ralf Pieper (Bergische Universität Wuppertal).

An der Abendveranstaltung beteiligten sich über 50 Fachleute aus dem Bergischen Städtedreieck – Wuppertal, Solingen und Remscheid – sowie darüber hinaus nahmen Organisationsvertreter*innen aus Aachen, Arnsberg, Bocholt, Bochum, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Gevelsberg, Haan, Köln, Leverkusen, Lüdenscheid, Mettmann, Neuss und Sprockhövel am Kolloquium teil.

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