10.02.2017Frank Müller
Betrügerische Masche bei Zwangsversteigerungen nimmt zu
Bei Zwangsversteigerungen müssen Bieter meist 10 % des Verkehrswertes bei Gericht hinterlegen und können dann Gebote für eine bestimmte Immobilie abgeben. Sofern der Zuschlag erteilt wird, erfolgt i. d. R. unmittelbar der Eigentumsübergang auf den Ersteher. Der restliche Teil des Zuschlagpreises ist dann Wochen später auf ein Konto der Gerichtskasse zu zahlen.
Wird nun der restliche Preis (z. B. 90 %, wenn das Höchstgebot beim Verkehrswert lag) vom Ersteher nicht gezahlt, geht die Immobilie erneut in die (Wieder-) Versteigerung. Bis zu diesem Termin kann ein Zeitraum von bis zu 2 Jahren verstreichen.
In dieser Zeit zieht der Ersteher als Eigentümer alle Mieten aus dem Objekt (in einem konkreten Fall etwa € 45.000,-). Haarsträubend ist, dass der Zuschlag an den Bieter, der nicht vollständig gezahlt hat, bei etwa € 250.000,- lag. In der Wiederversteigerung wurden dann ca. € 350.000,- erzielt. Der erste Bieter hat also (obwohl er seinen Verpflichtungen nicht nachkam ) € 145.000,- abzgl. der Kosten in Höhe von max. € 30.000,-, weit über € 100.000,- „verdient“.
Diese Praxis ist inzwischen bundesweit bekannt und scheint nun auch in Wuppertal angekommen zu sein.
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Worin besteht der Betrug genau?
Super Idee, danke!