Beurteilung und Gestaltung psychischer Arbeitsbelastungen

Beim 159. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium am Freitag den 9. Juli 2021 wird M.Sc., Dipl.-Ing. Christoph Mühlemeyer vom Institut ASER e.V. in kompakter Form ein Expertenscreeningverfahren zur Beurteilung und Gestaltung psychischer Arbeitsbelastungen vorstellen und diskutieren.

Dieses Kolloquium dient, neben den jüngst zu physischen Arbeitsbelastungen durchgeführten, u.a. auch als kongeniale Vorbereitung für das gerade angekündigte Forum am 16. September 2021 „25 Jahre Grundpflicht zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit – Physische und psychische Belastungen bei der Arbeit ….

Zur Beförderung der Diskussion nachfolgend einige Gedankengänge und Fragen der Organisatoren (Karl-Heinz Lang – ASER, Ralf Pieper – BUW):

  • Wenn das Thema „Physische Belastungen bei der Arbeit“ aufgegriffen wird, wird reflexartig nur noch über „Physische Gesundheit„, „Physische Erkrankungen„, „Krankengymnastik oder andere Therapieformen„, über „groß angelegte, anonymisierte Beschäftigtenbefragungen“ oder über die „wissenschaftlichen Gütekriterien des einzusetzenden Methodeninventars“ diskutiert und verbleibt diese Diskussion in der Folge fast ausschließlich bei der Verhaltensprävention?
    Nein, macht die Fachcommunity – in aller Regel – bei Physischen Arbeitsbelastungen – nicht!
    Und wie ist es beim Thema der Psychischen Arbeitsbelastungen?! ….
  • Wurden die wissenschaftlichen Gütekriterien der nach dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes vor 25 Jahren schnell > 500 anwachsenden allgemeinen, branchen- und / oder tätigkeitsbezogenen staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Handlungshilfen zur – nur vermeintlich „klassischen“ – Gefährdungsbeurteilung bis dato bestimmt?
    Wird aktuell beabsichtigt, die wissenschaftlichen Gütekriterien der in der gleichen Anzahlsgrößenordnung in jüngerer Zeit entstandenen Handlungshilfen zur ergänzenden SARS-CoV-2-Gefährdungsbeurteilung, zum betrieblichen Hygienekonzept und zur Kontaktreduktion im Betrieb zu bestimmen?
    Nein!?
  • Sind die Unterlagen der betrieblichen Arbeitsschutzakteuere oder der betrieblich bestellten Arbeitsschutzfachleute überbordend gefüllt mit Berichten von Beschäftigten denen Beinahe-Arbeitsunfälle – glücklicherweise ohne Gesundheits- oder Sachschäden – geschehen sind?
    Also, führen Betriebe hierzu „groß angelegte, anonymisierte Beschäftigtenbefragungen“ durch?
    Nein!?
  • Oft ist zu vernehmen: Bei Psychischen Arbeitsbelastungen ist fast immer alles ganz anders! Wirklich?
    Wenn man jedoch – auch – wissen wollte, ob Beschäftigte zum Beispiel Schmerzen im Knie, in der Lendenwirbelsäule oder im Schultergelenk haben und dies in Verbindung mit den Arbeitsbedingungen bringt. Was könnte man tun? Aufschneiden und diagnostizieren doch wohl eher nicht!
    Also, führen Betriebe – aufgrund des hohen Anteils von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems am Arbeitsunfähigkeitsaufkommen – „groß angelegte, anonymisierte Beschäftigtenbefragungen“ zu Physischen Arbeitsbelastungen durch?
    Nein!?
  • Oder lassen Betriebe von oder mit externen Fachleuten für Beschäftigtengruppen Workshops zum Beispiel zu Beinahe-Arbeitsunfällen und / oder zu Physischen Arbeitsbelastungen durchführen?
    Nein!?

Das Sicherheitswissenschaftliche Kolloquium wird für die interessierte Teilnehmerschaft auch im Sommersemester 2021 in Zeiten der Coronavirus-Pandemie weiterhin digital in der Form eines verknüpfenden, großen und offenen Onlinekurses [engl. connectivism Massive Open Online Course (cMOOC)] veranstaltet. Das heißt, man kann über den ASER-YouTube-Kanal teilnehmen und auch – per dortiger YouTube-Chat-Möglichkeit und / oder per ASER-Chat – mitdiskutieren.

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