Degussa-Bank erweist Wuppertal einen Bärendienst

Immobilienmakler Frank Müller kritisiert die wiederholt geplatzte Versteigerung des alten Bunkers an der Schwelmer Straße

Auch im dritten Anlauf war die Versteigerung des Bunkers nicht erfolgreich. Es wurde deutlich, dass die Vorstellung von Bietern und der Bank weit auseinanderliegen. Der Abbruch der Auktion ist rechtlich in Ordnung, aber nicht zielführend. Dazu Frank Müller:

Im Zwangsversteigerungsverfahren ist das so. Der Antragsteller des Verfahrens „führt“ es auch. Er kann es jederzeit einstellen lassen, den Zuschlagpreis akzeptieren oder nicht (innerhalb der gesetzlichen Grenzen) usw.. Ist halt kein Ebay sondern die Anwendung des Zwangsverteigerungsgesetzes. Die Gläubigerin verhält sich jedoch nicht klug. Offensichtlich will niemand den Preis zahlen, den die Degussa-Bank zu bekommen hofft. In der Zeit der Tatenlosigkeit schreitet jedoch die Energieeinsparverordnung weiter fort. Z. B. die Fenster, die eingebaut wurden, kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit jetzt wegschmeißen, da nicht Baugenehmigungskonform. Die Baugenehmigung ist erloschen, daher gilt ENEV 2016. Ab 2018 wahrscheinlich das Gebäudeenrgiereinspargesetz. Das Bauen wird also weiterhin deutlich teurer, leider steigen die Mieten nicht adäquat, so dass die Immobilie immer weniger wert sein wird…Geschätzter Marktwert ohne diese näher gesehen zu haben etwa € 150.000,- bis € 250.000,-.

Anmelden

Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Müller,
    sicher ist es richtig, dass der Bunker kein Aushängeschild ist und grundsätzlich jeder Leerstand und Verfall einer Immobilie negativ auf das Umfeld abfärben kann.
    Die energetischen und baurechtlichen Zusammenhänge muss man aber differenzierter betrachten.
    Die Fenster z.B. kann man voraussichtlich retten. Dafür müsste man den Wärmeschutznachweis prüfen und ggf. leicht modifizieren.
    Die Baugenehmigung kann auf Antrag verlängert werden.
    Ob das Gebäudeenergieeinspargesetz überhaupt theoretisch höhere Anforderungen an eine solche Baumaßnahme stellen wird, steht derzeit noch in den Sternen.
    In der Vergangenheit waren die energetischen Anforderungen jedenfalls nicht der Kostentreiber Nr. 1 am Bau. Dazu gibt es verschiedene (nicht immer ganz unabhängige) Untersuchungen:

    http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/enev-anforderungen-sind-kein-kostentreiber-beim-neubau-4455.html

    http://www.geb-info.de/GEB-Newsletter-2017-8/Daemmung-ist-kein-Kostentreiber,QUlEPTc1ODA4NCZNSUQ9MTA1MzYz.html

    Im Gegensatz zu den sonstigen steigenden Baukosten ersparen energetische Investitionen andererseits laufende Betriebskosten während der Lebensdauer.

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert