11.07.2017Axel Sindram
Der Ratsbeschluss vom 10.07: Was bedeutet er und wie geht es jetzt weiter?
In der letzten Sitzung vor den Sommerferien hat der Stadtrat das Seilbahnprojekt mit einem Beschluss voran gebracht, der zwar noch nicht unmittelbar den Einstieg in das Planfeststellungsverfahren ermöglicht, jedoch entgegen anderslautenden Interpretationen eine wesentliche Grundentscheidung zugunsten unseres Projekts trifft.
Die Beschlussvorvorlage der „Großen Kooperation“ SPD und CDU lautete:
„Die Stadt Wuppertal steht dem Projekt zum Bau einer Seilbahn grundsätzlich positiv gegenüber. Zur Vermeidung unnötiger Planungskosten ist vor der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens die Verfügbarkeit des zurzeit im Eigentum der Deutschen Bahn befindlichen Grundstückes für die Talstation von der Stadt Wuppertal gemeinsam mit der WSW zu klären. Im Weiteren kann das Planfeststellungsverfahren nur eingeleitet werden, wenn die Investitions- und Folgekosten für die Talstation (Grundstück, Funktionalität und Gestaltung) im Rahmen des festgelegten Kostenrahmens finanziert werden können, so dass die Wirtschaftlichkeit des Projektes gewährleistet wird. Erst nachdem die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind, ist die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch Ratsbeschluss herbeizuführen….“
Welche Bedeutung hat nun dieser Beschluss ?
Die „grundsätzlich positive“ Einschätzung des Projekts bedeutet eine im Wesentlichen durchaus abschließende Entscheidung in der politischen Diskussion um die verkehrliche, wirtschaftliche und stadtverträgliche Nützlichkeit einer Seilbahn Hbf. – Universität-Schulzentrum Süd. Aus dieser Gesamtaussage lassen sich darüber hinaus folgende Teilaussagen ableiten, die über das Wuppertaler Projekt hinaus auch Signalwirkung für die Seilbahnprojekte in anderen Städten haben können.
- Eine Seilbahn ist bei geeigneten verkehrlichen Bedingungen ein zu anderen Systemen gleichwertiges öffentliches Verkehrsmittel, welches in einer planerischen Variantenauswahl stets mit zu betrachten ist.
- Die mögliche Trassenführung über Privatgrundstücke wird bei einem eindeutigen Überwiegen des öffentlichen Verkehrsinteresses und sonstiger Vorteile gegen Wegerechts-Entschädigungen in Kauf genommen.
Zugleich entfaltet dieser Ratsbeschluss eine Bindungswirkung für einen Folgebeschluss, mit dem das Planfeststellungsverfahren dann auch eingeleitet werden kann. Es ist Aufgabe von Stadtverwaltung und WSW, den Erwerb des Fundbüro-Gebäudes sicherzustellen und dabei den gesteckten Kostenrahmen einzuhalten. M.a.W: Die WSW haben es allein in der Hand, die Bedingungen für den 2. Ratsbeschluss herbeizuführen.
Eine Ablehnung des Projekts aus anderen als den genannten finanziellen Gründen wird es nicht mehr geben, sofern die aktuellen politischen Verhältnisse bestehen bleiben, und nicht eine Partei aus (wahlkampf-) taktischen Überlegungen die Seite wechselt.
Der finanzielle „Notanker“:
Das wesentliche Kostenrisiko sieht die GroKo derzeit beim Erwerb des Geländes für die Talstation. Hier können wir die Bedenken allerdings nicht unbedingt nachvollziehen, es handelt sich u.E. wohl eher um ein politisches, als um ein finanzielles oder rechtliches Problem, welches aus unserer Sicht doch eher leicht auszuräumen ist:
Zwar weist der FNP für den Gesamtbereich nördlich der DB-Strecke Kerngebiet (MK) aus, vgl: http://www.seilbahn2025.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/05/wuppertal_sektion1_flaechennutzungplan.pdf
so dass aktuell auch eine Nachfolgebebauung mit kerngebietstypischer Nutzung (vermutlich auch hier Einzelhandel) und entsprechenden Grundstückspreisen zulässig wäre.
Auf der anderen Seite werden sowohl die DB als auch der/die benachbarten Investoren ein hohes eigenes Interesse am Bau der Seilbahn haben, so dass vsl. nicht zu befürchten ist, dass das Grundstück dem Seilbahnprojekt „weggeschnappt“ oder nur überteuert angeboten wird.
Schließlich könnten DB und mögliche Erwerber im Anschluss an ein seilbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren sogar enteignet werden. Die Entschädigungssumme würde dann behördlich festgesetzt. Das von der Politik vermutete Kostenrisiko ist also insgesamt überschaubar.
Für uns als Bürgerinitiative Pro-Seilbahn bedeutet dieser Beschluss (hoffentlich) eine teilweise Entlastung von der Grundsatzdiskussion „ob“ oder „ob nicht“. Der Sachstand lautet nunmehr „ja, wenn…“.
Die in der Vergangenheit vorgebrachten Argumente von Anwohnern, pensionierten und/oder fachfremden geistlichen und weltlichen Würdenträgern, mitteilungsfreudigen Einzelunternehmern, sowie das ständige Lamento der einzigen Tageszeitung hat die Politik nunmehr grundsätzlich abgewogen und sich dankenswerterweise deutlich zugunsten des Projekts entschieden.
Unsere Arbeit wird hierdurch sicher erleichtert, schließlich haben wir in den vergangenen 2 Jahren erheblichen Aufwand investieren müssen, Zahlenwerke zu widerlegen und uns in Versammlungen beschimpfen zu lassen.
Wir hoffen, dass die Modalitäten für den Erwerb des „Fundbüros“ jetzt schnell geklärt werden, und das Planfeststellungsverfahren zügig begonnen werden kann.
Weiter mit:
Meine Familie und ich freuen uns ausdrücklich und ja: wir sind Anwohner! Ich hoffe, dass eine folgende Bürgerbeteiligung auch die Interessen der Befürworter berücksichtigt.
Liebe Redaktion, warum erscheint dieser njuuz-Artikel eigentlich in der Kategorie „Wirtschaft“ an Stelle von „Politik“?
Was für schöne Träume von „pro Seilbahn“, wenn nur nicht die Juristen wären, die nachher alle Träume auf ihren Wirklichkeitsgehalt abklopfen werden. Und da hat die Seilbahn schlechte Karten. Ein Beispiel gefällig: Der Bus überwindet bequem die 110 Höhenmeter vom Hbf zum UNI-Eingang. Die Daten für die Seilbahn: 14 / 58 / 38 d.h. 14 m in der Talstation per Treppe oder Aufzug, 58 Höhenmeter mit der Seilbahn und dann 38 Höhenmeter zu Fuß. Und da soll der Bau einer Seilbahn „vernünftigerweise geboten“ und zum „Wohl der Allgemeinheit“ erforderlich sein???
Sie haben Ihre Meinung doch in einem 20-seitigen Artikel schon mehr als ausreichend dargelegt. Dabei sind Sie weder Jurist noch Ingenieur und haben die Busverbindung als Theologiestudent vermutlich noch nie gebraucht.
Warum nutzen Sie nicht die letzten Wochen der Vorlesungszeit und fahren mit der 601 und dem „Uni-Express“ so, dass Sie pünktlich um 8:15 Uhr am Hörsaal 14 sind. (https://www.dez5.uni-wuppertal.de/fileadmin/Dez5/Lagepl%C3%A4ne/Grifflenberg-H%C3%B6rs%C3%A4le.pdf)
Versuchen Sie dort einfach mal mit Studenten ins Gespräch zu kommen, um zu erfahren, wie diese zur Uni kommen, was sie von den Seilbahnplänen halten, und ob 14 m Treppesteigen ihnen etwas ausmacht. An der Zwischenstation soll übrigens eine Brücke zum Campuszentrum entstehen, so dass dort nicht mehr als das übliche Treppesteigen anfällt. Der ganze Campus Grifflenberg erstreckt sich nämlich über > 50 Höhenmeter (= 300 Treppenstufen).
Um 15:45 Uhr können Sie wieder zurückfahren und berichten, ob der Bus die 110 Höhenmeter jeweils wirklich „bequem“ überwunden hat.
Abgemacht? Viel Spaß!
Ist die Seilbahn denn so viel besser als der Bus, dass man mehreren hundert Trassenanwohnern bis zu 16 Stunden am Tag alle 16 Sekunden ein 35 – Personen – Gondel über ihren Köpfen zumuten muss? Ich halte die Zerstörung der Privatsphäre durch permanente Einblicke (eine Einladung für Diebe), durch Schattenwurf und Lautstärke nicht für gerechtfertigt. Die Menschen tun mir einfach leid. Deshalb engagiere ich mich, obwohl ich nicht betroffen bin. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass diese Beeinträchtigung juristisch durchsetzbar sein soll.
Das ist wohl die zentrale Frage.
Aber wie wollen Sie das herausfinden, wenn Sie nicht beide Seiten kennen?
Haben denn alle „mehrere hundert“ Trassenanwohner ein Problem mit der Seilbahn? Oder nur ein paar sehr laute?
An der Malzstraße gucken sich die Mieter auf 3 Etagen gegenseitig in die Schlafzimmer. Am Kleeblatt rauscht der Verkehr über 4-5 Spuren. Erst an der Pfalzgrafenstraße stehen ein paar Häuser mit Garten. Danach beginnt schon das Uni-Gelände. Für wessen Privatsphäre setzen Sie sich ein?
Wenn Sie auf der Seite „Seilbahn 2025“ – Strecke – ganz unten: „Höhenschnitt“ die überflogenen Häuser und Gärten unterhalb und oberhalb der UNI, das Altersheim direkt unter der Mittelstation und die Mietwohnungen der unteren Südstadt ansehen, dann können Sie ahnen, wie viele hundert oder tausend Menschen direkt betroffen sind. Eigentlich hatte der Stadtrat im Frühjahr 2016 (!) beschlossen, dass es eine nähere Untersuchung der betroffenen Anwohner geben müsse: Die Stadt hat das Ansinnen des Stadtrates nicht erfüllt. Gegen wichtige juristische Grundlagen eines Seilbahnbaus soll die Beschäftigung mit den Belastungen der Anwohner auf das Planfeststellungsverfahren verschoben werden. Vermutlich fürchtet man sonst aufgrund der dann vorliegenden Fakten publizistische Aufschreie und eine Welle der Solidarisierung mit den Betroffenen.
Ahnen kann man immer, hingucken ist besser: Das Altersheim-Gelände liegt z. B. 30 Meter tiefer als die Mittelstation. Die Heimbewohner gucken nach Osten nur auf den Hang. Von der Seilbahn aus sieht man das Gleiche wie vom obersten Stock im Unigebäude HI, nämlich ein großes weißes Dach hinter Bäumen.
Und die Malzstraße IST untere Südstadt.
Die Probleme fangen erst wieder an der Cläre-Bläser-Str. an.
Mein Tipp ist: Hinfahren und selber ein Bild machen, bevor Sie sich mit Ihrem Namen für Leute einsetzen, die gar nicht betroffen sind.
Sehr schön wäre es, Sie diskutierten vor allem über die Hauptprobleme der völligen Nichtberücksichtigung der Anwohnerbelastungen. Dass die Seniorenheimbewohner im Sommer unter einem Blätterdach etwas abgeschirmt werden, rechtfertigt ihnen gegenüber nicht die Geräusche, den Schattenwurf und die Einblicke. Wie schlimm die im Sommer und im Winter sind, das müsste dringend die Stadt ermitteln: Aber die weigert sich offensichtlich. Erst wenn solche Daten ermittelt sind, kann man über die Zumutbarkeit sprechen.
Wie viele Eurer Pro-Seilbahn-Jünger wohnen eigentlich unter der geplanten Trasse?