12.01.2011Plagiat
Ein Überblick zum Gefahrstoffrecht für bergische Betriebe
Mit der Gefahrstoffverordnung, die heute ganz maßgeblich durch das EU-Recht bestimmt wird, werden die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen umfassend geregelt. Dr. Klein leitet im Bundesarbeitsministerium das Referat Gefahrstoffe, Chemikaliensicherheit, Bio- und Gentechnik sowie Betriebs- und Anlagensicherheit und gilt als einer der ausgewiesensten Experten in diesem Bereich in Europa.
Insgesamt 40 Teilnehmer u.a. aus Bad Münstereifel, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Leichlingen, Meerbusch, Neuss, Recklinghausen und aus dem Bergischen Städtedreieck beteiligten sich am 67. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium.
Die aktuellen Kolloquien 2010/2011 dienen der fachlichen Weiterentwicklung und dem Wissenstransfer des regionalen Schlüsselprojekts Design4All, welches im Rahmen des Ziel 2-Programms (EFRE) von der Europäische Union und dem Land Nordrhein-Westfalen unterstützt wird.
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