01.05.2014Plagiat
Entwicklung der Leih- und Zeitarbeit, Werkverträge und Soloselbständigkeit
Der Einsatz von Fremdfirmenbeschäftigten und Leiharbeitnehmern wird in Deutschland seit 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Eine AÜG-Neufassung erfolgte im Jahr 1995, dann 2003 wesentliche Änderungen durch das „Hartz I-Gesetz“ und 2011 die Anpassung an die EU-Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG.
Parallel zur Entwicklung der EU-Leiharbeitsrichtlinie wurde auf EU-Ebene der Flexicurity-Ansatz erarbeitet, der Mitte 2007 vorgestellt wurde und mit dem mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit (Security) erreicht werden sollten.
Gemeinsam diskutiert wurde insbesondere die Segmentierung der betrieblichen Kern- und Randbelegschaften, die Ausweitung von Fremdbelegschaften in Betrieben sowie ob und – falls ja – in welchem Maße, die damit anvisierten, arbeitspolitischen Ergebnisse („Brückenfunktion“; „Klebeeffekt“; …) erzielt werden konnten.
An der Abendveranstaltung des CL-Halbfinales beteiligten sich über 30 Fachleute. Neben den Teilnehmern aus dem Bergischen Städtedreieck nahmen Fachleute aus Aachen, Dortmund, Düsseldorf und Köln am Kolloquium teil. Das Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität stellt die Präsentationen der Kolloquien im Anschluss der Veranstaltungen zur Verfügung.
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