Grundlagen, Ziele und Wege des Präventionsgesetzes

Dieses Thema wurde vorgestern von Dr. Beate Grossmann, Ge­schäfts­führerin der Bundes­ver­ein­igung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (bvpg), beim 124. Sicher­heits­wissen­schaft­lichen Kolloquium der Bergischen Universität in Wuppertal vorgestellt und diskutiert.

Durch das Präventionsgesetz wurde im Jahr 2015 das Sozialgesetzbuch V – Gesetzliche Krankenversicherung – geändert. Hiermit soll u.a. die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden und zielt auf eine Verringerung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen ab.

Abschlussdiskussion mit Prof. Ralf Pieper (BUW) und Dr. Beate Grossmann (bvpg) beim 124. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium am 24. Januar 2017 in Wuppertal (v.l.n.r.).Abschlussdiskussion mit Prof. Ralf Pieper (BUW) und Dr. Beate Grossmann (bvpg) beim 124. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium am 24. Januar 2017 in Wuppertal (v.l.n.r.). ©ASER, Wuppertal
Fachlicher Austausch gestern Abend u.a. zwischen Prof. Ralf Pieper (BUW), Prof. André Klußmann (BUW) und Prof. Gudrun Faller von der Hochschule für Gesundheit Bochum (v.l.n.r.).Fachlicher Austausch gestern Abend u.a. zwischen Prof. Ralf Pieper (BUW), Prof. André Klußmann (BUW) und Prof. Gudrun Faller von der Hochschule für Gesundheit Bochum (v.l.n.r.). ©ASER, Wuppertal

An der Abendveranstaltung beteiligten sich fast 50 Fachleute. Neben den Fachleuten aus dem Bergischen Städtedreieck (Wuppertal, Solingen, Remscheid) nahmen Organisationsvertreter aus Aachen, Bochum, Dortmund, Dinslaken, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gescher, Hilden, Kassel, Koblenz, Köln, Lippstadt, Meerbusch und Siegen am Kolloquium teil.

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