Handlungsanleitung zur Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben

Die BAuA hat für die Anwendung der Leitmerkmalmethode Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten (LMM-ZS) eine ausführliche Handlungsanleitung herausgegeben.

Für den Großteil der Arbeitsunfähigkeitstage von Beschäftigten in Deutschland sind Muskel-Skelett-Erkrankungen verantwortlich. Dies ist zudem ein enormer Kostenfaktor für die Betriebe und beeinträchtigt die betriebliche Fachkräftesicherung und die Arbeitgeberattraktivität sowie den betrieblichen Basisarbeitskräfte- und Fachkräftemangel. Um Gesundheitsrisiken für Beschäftigte bei physischen Tätigkeiten von vornherein zu vermeiden, zu beseitigen oder zu minimieren, werden seit 1994 von der BAuA die Leitmerkmalmethoden entwickelt und validiert.

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Die baua: Praxis Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten unterstützt die Anwendung der LMM-ZS im Betrieb. ©BAuA, Dortmund/Berlin/Dresden

Die belastungsartspezifischen Leitmerkmalmethoden werden von der BAuA aktuell in den internationalen Sprachversionen deutsch, englisch, französisch, italienisch, spanisch, niederländisch, schwedisch und türkisch zur Verfügung gestellt. Aus rechtsnormativen Gründen in Slowenien sind die Leitmerkmalmethoden im Jahr 2023 dort auch ins Slowenische übersetzt worden und so seitdem dort noch einfacher anwendbar.

Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten mit menschlicher Muskelkraft auch unter Einsatz des eigenen Körpergewichts und zum Beispiel mittels Karren, wie „Bollerwagen“ bzw. Transportwagen oder Sackkarren, Flurförderzeugen, Hängebahnen oder Hängekranen stellt in der Arbeitswelt weiterhin eine häufig vorkommende physische Belastungsart dar.

Die vorliegende baua: Praxis Manuelles Ziehen und Schieben von Lasten zeigt, wie eine Gefährdungsbeurteilung mit dem mehrstufigen Leitmerkmalmethoden-Inventar erfolgt, wie erforderliche Schutzmaßnahmen festgelegt und die Wirksamkeit getroffener Schutzmaßnahmen überprüft werden können. Sie ist als Hilfestellung für betriebliche Praktiker*innen wie Führungskräfte, Arbeitsgestalter*innen, Beschäftigtenvertretungen, Sicherheitsfachkräfte oder Betriebsärzt*innen verfasst.

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